Die Bahnhöfe in Falkenau-Süd (Landkreis Mittelsachsen) und Glauchau (Landkreis Zwickau) sollen im Rahmen des sogenannten „1000-Bahnhöfe-Programms“ des Bundes barrierefrei umgebaut werden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Der Umbau soll in den Jahren 2023 und 2024 vorgenommen werden. Während jedoch 154,8 Millionen Euro bzw. 41 Prozent aller Mittel nach Bayern fließen, erhält Sachsen lediglich 0,5 Prozent der Mittel, obwohl im Freistaat rund 5 Prozent aller Deutschen leben.

Dazu erklärt der sächsische FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, Torsten Herbst:

„Von einem attraktiven baulichen Zustand und echter Barrierefreiheit sind die Bahnhöfe in Sachsen vielerorts noch meilenweit entfernt. Doch anstatt mit dem ‘1.000-Bahnhöfe-Programm’ in ganz Deutschland für attraktivere Bahnhöfe zu sorgen, lenkt das CSU-geführte Verkehrsministerium den größten Teil der zur Verfügung stehenden Mittel nach Bayern.

Das ist schlimmste Klientel-Politik auf dem Rücken der deutschen Steuerzahler. Denn obwohl Bayern lediglich viermal mehr Einwohner hat als Sachsen, erhält es das Sechsundachtzigfache an Mitteln. Die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und das Saarland gehen sogar komplett leer aus.

Unbegreiflich ist zudem, dass es die Bundesregierung auch knapp drei Jahre nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages nicht schafft, ihre Versprechen in die Tat umzusetzen und das ‘1.000-Bahnhöfe-Programm’ vollständig auf den Weg zu bringen. Denn bis heute befindet sich nur eine der drei Säulen des Programms in der Umsetzung.

Obwohl ausreichend finanzielle Mittel für die Renovierung und den barrierefreien Umbau zur Verfügung stehen, braucht die schwarz-rote Koalition unendlich lange, um Standortabstimmungen und die Unterzeichnung von Finanzierungsvereinbarungen voranzubringen. Dabei tragen ein attraktiver baulicher Zustand von Empfangsgebäuden und barrierefreie Bahnhöfe in erheblichen Maße zu einem attraktiveren Schienenverkehr bei.“

Hinweis:

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie unter dem folgenden Link.

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