Am 17.12. beschloss der Sächsische Landtag eine Ergänzung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Der neue §114a verlängert die individuelle Regelstudienzeit der Studierenden und damit auch den BAföG Anspruch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Zunächst gilt diese Regelung nur für die letzten beiden Semester.

Im Absatz 3 des neuen Paragrafen bekommt das Sächsische Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) jedoch die Möglichkeit per Rechtsverordnung diese Maßnahme für das kommende Semester zu verlängern. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) fordert das Ministerium auf, diese Verlängerung sofort zu beschließen.

„Es ist schon jetzt absehbar, dass auch das Sommersemester kein normales Semester wird. Durch teils steigende Inzidenzzahlen und den Gefahren durch die Mutationen ist auch in den nächsten Monaten nicht an volle Hörsäle zu denken. Digitale und hybride Formate bleiben weiterhin der Alltag.

Damit bestehen für viele Studierende unverändert Probleme wie unzureichende Internetverbindung und technische Ausstattung, zusätzliche familiäre Verpflichtungen oder psychische Belastungen. Die Krise erschwert das Studium weiterhin deutlich und diese Nachteile müssen ausgeglichen werden. Deswegen fordern wir die Staatsregierung auf den Paragraf 114a unverzüglich zu verlängern.“ erläutert Lukas Eichinger, Sprecher der KSS.

Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS, ergänzt: „Der späte Beschluss des Coronaparagrafen letzten Dezember sorgt seit Monaten für Komplikationen. Nun hat das Ministerium die Möglichkeit ausnahmsweise zu agieren, statt zu spät zu reagieren. Die Studierenden brauchen Planungssicherheit, insbesondere wenn es um den BAföG Anspruch geht. Die Anträge dafür müssen spätestens zu Beginn des Semesters gestellt sein. Viele müssen jedoch momentan noch davon ausgehen, dass ihnen keine weitere Förderung zusteht.

Die zeitnahe Verlängerung der Regelstudienzeiterhöhung für das Sommersemester ist somit essenziell! Bisher kann kein rückwirkender BAföG Anspruch geltend gemacht werden wodurch dringend nötiges Geld versagt werden könnte. Zudem müssen Studierende, die ihren Antrag auf gut Glück rechtzeitig stellen, bis zur Rechtsverordnung des Ministeriums warten und diese Zeit ohne BAföG finanziell überbrücken. Deswegen darf das SMWK um Staatsminister Gemkow diesmal keine Zeit verlieren und muss die Verlängerung der Maßnahmen des §114a sofort veranlassen.“

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