Der Innenausschuss beriet heute über die Anträge der Linksfraktion „Bleibeperspektive für geflüchtete Menschen in Sachsen fördern: Rechts- und Planungssicherheit für Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung schaffen!“ (Drucksache 7/3951) sowie „Abschiebungen von geflüchteten Menschen bis zur Umsetzung der Koalitionsversprechen zu Abschiebungen aussetzen - Abschiebemoratorium jetzt!“ (Drucksache 7/4473).

Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Migrations- und Flüchtlingspolitik: „Wir und viele zivilgesellschaftliche Akteure haben viele Hoffnungen auf einen asylpolitischen Paradigmenwechsel mit der Kenia-Koalition gesetzt. Doch es ist unterm Strich beim Alten geblieben. Ein paar kleine Verbesserungen beim Zugang zu einer Ausbildungsduldung und bei den Pflichten der lokalen Ausländerbehörden in Mitwirkungsverfahren bei der Identitätsklärung können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die CDU die sächsische Asylpolitik mit ihrer restriktiven Hand weiter prägt.

Insbesondere bei der Abschiebung von Menschen zeigt das Innenministerium maximale Härte. Ob Abschiebungen ins kriegs- und krisengeschüttelte Afghanistan, Trennung von Familien, Abschiebung von Kranken und beeinträchtigen Personen oder gar die versuchte Abholung einer Jugendlichen aus einer Jugendhilfeeinrichtung: Die Gangart der sächsischen Behörden hat sich in den vergangenen Monaten sogar verschärft.

Mit unseren Initiativen wollen wir dieser Praxis Einhalt gebieten und wenigstens erreichen, dass die Versprechungen des Koalitionsvertrages eingelöst werden. Darin heißt es u.a., dass ,Abschiebungen durch Behörden des Freistaates Sachsen für die Betroffenen so human wie möglich und unter besonderer Berücksichtigung des Kindeswohls gestaltet werden‘, und: ‚Auf Familientrennung und Abholung aus Bildungseinrichtungen oder vom Arbeitsplatz soll möglichst verzichtet werden“.

Andererseits verbieten sich Abschiebungen in Zeiten der Corona-Pandemie aus Rücksicht auf Gesundheit und Schutz der Betroffenen gänzlich, auch weil die Zielländer zumeist nur eine fragile soziale und gesundheitliche Versorgung vorweisen.

Wir wollen zudem die Bleibeperspektive von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung stärken, etwa indem Ausländerbehörden verpflichtet werden, bei einem Antrag auf Ausbildungsduldung oder Beschäftigungsduldung gleich eine weitere Prüfung vorzunehmen – die auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Diese Möglichkeit gibt das Aufenthaltsrecht her. Sie hätte für Betroffene und Arbeitgeber/-innen den Vorteil, dass der Aufenthalt direkt erlaubt und nicht nur geduldet wäre.

Die Kenia-Koalition hat in beiden Fragen abgewiegelt und beweist damit, dass sie nicht gewillt ist, das Leben von geflüchteten Menschen in Sachsen besser und sicherer zu gestalten.“

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