Die Landesdirektion Sachsen hat mit Bescheid vom 23. März 2021 die vom Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden am 17. Dezember 2020 beschlossene Doppel-Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 zum Vollzug freigegeben.

Der Ergebnishaushalt hat in beiden Haushaltsjahren ein Volumen von jeweils etwa 1,9 Mrd. Euro. Für Investitionen sind im Haushaltsjahr 2021 Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 316 Mio. Euro und im Folgejahr in Höhe von rund 270 Mio. Euro vorgesehen. Hiervon entfallen allein 220 Mio. Euro, bzw. 199 Mio. Euro, auf Baumaßnahmen. Der Schwerpunkt der Baumaßnahmen liegt unverändert im Schulhausbau.

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und sieht keine Kreditaufnahmen vor.

Trotz der Auswirkungen der fortdauernden Covid-19-Pandemie kann die Landeshauptstadt Dresden den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich ohne die Inanspruchnahme von Überschüssen aus Rücklagen oder einer Verrechnung mit dem Basiskapital erreichen. Die Stadt kann in beiden Haushaltsjahren Überschüsse von insgesamt ca. 62 Mio. Euro erwirtschaften.

Diese Überschüsse stehen der Landeshauptstadt neben anderen Finanzierungsquellen – das sind insbesondere Fördermittel und investive Schlüsselzuweisungen – für Investitionen zur Verfügung. In Summe reichen diese jedoch nicht aus, um die geplanten Investitionen vollständig zu finanzieren. Deshalb greift die Landeshauptstadt Dresden zusätzlich auf Reserven aus Vorjahren zurück.

Diese Reserven werden im Jahr 2023 aufgezehrt sein. Nach der aktuellen Planung stehen der Landeshauptstadt ab dem Jahr 2023 nicht mehr ausreichend Finanzmittel zur Verfügung, um die geplanten Investitionen vollständig zu finanzieren. Dieser Fehlbetrag steigt bis zum Jahr 2025, dem Ende der mittelfristigen Finanzplanung, stetig an. Da Investitionen jedoch nur bei ausreichenden Deckungs- und Finanzierungsmitteln getätigt werden dürfen, sieht die Landesdirektion Sachsen die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Dresden als nicht gesichert an.

Die Landeshauptstadt wurde daher beauflagt, ihre Finanzplanung zu aktualisieren und dabei sicherzustellen, dass in jedem Haushaltsjahr ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Der dafür gesetzlich geforderte Stadtratsbeschluss ist der Landesdirektion Sachsen vorzulegen.

Angesichts latenter Haushaltsrisiken mahnt die Landesdirektion Sachsen bei der Landeshauptstadt grundsätzlich konsequente Haushaltsdisziplin an. So können aktuell insbesondere die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und deren Folgen für die Einnahmen und Ausgaben der Landeshauptstadt Dresden nicht konkret beziffert werden.

Neben der Haushaltssatzung wurden auch die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe geprüft und zum Vollzug freigegeben. Im Gegensatz zur Haushaltssatzung unterlagen die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Städtisches Klinikum Dresden“ und „Sportstätten Dresden“ der Genehmigungspflicht. Die Genehmigungen konnten jeweils erteilt werden.

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