Die Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen des Kommunalen Jobcenters (SGB II) sowie des Sozialamts (SGB XII) können auf Antrag Kosten der Unterkunft erhalten. Hierfür gibt es je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft spezielle Richtwerte, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.

Diese Richtwerte bilden die Entwicklung der Bestands- und Angebotsmieten im Landkreis ab und sind in mehrere Teilräume untergliedert: die Städte Borna, Grimma, Markkleeberg und Markranstädt sowie die drei ländlichen Teilräume Landkreis West, Mitte und Ost. Die genaue Zuordnung der einzelnen Gemeinden zum jeweiligen ländlichen Teilraum ist in der neuen Richtwerttabelle erkennbar.

Im Ergebnis der allgemeinen Mietpreisentwicklungen hat sich keine Absenkung von Richtwerten ergeben, vielmehr wurden die meisten Richtwerte erhöht.

Der Kreistag des Landkreises Leipzig hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 den neu ermittelten Richtwerten für die Kosten der Unterkunft zugestimmt. Diese treten somit ab 1. April 2021 in Kraft.

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