Seit dem 28. April 2021 dürfen vollständig Geimpfte nach Polen ein- und wieder zurückreisen, ohne sich im Nachhinein in Quarantäne begeben zu müssen. Für sie sind Einkäufe oder Arztbesuche über die Grenze hinweg damit wieder einfacher möglich. Was aktuell für Verbraucher:innen in der Grenzregion gilt, erklärt Dr. Katarzyna Guzenda, Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Kann ich als vollständig geimpfte Person jetzt ohne Weiteres nach Polen fahren?

Guzenda: „Vollständig Geimpfte sind nun nach einem Besuch in Polen von der Quarantänepflicht befreit. Bislang waren Grenzgänge ohne anschließende Quarantäne nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Berufspendler oder für Schülerinnen und Schüler, möglich. Da Polen momentan noch als Hochinzidenzgebiet eingestuft ist, braucht jeder – also auch Geimpfte – bei der Rückreise nach Deutschland eine Bescheinigung über einen negativen Test. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein.“

Welche Geschäfte sind jetzt in Polen geöffnet?

Guzenda: „Große Einkaufszentren sind nach wie vor geschlossen. Verbraucherinnen und Verbraucher können aber in Lebensmittelgeschäften, Drogerien oder Apotheken einkaufen. Auch ein Besuch in einem Friseur- und Kosmetiksalon ist grundsätzlich möglich, allerdings ist dafür eine Terminvereinbarung empfehlenswert.

Am 3. Mai bleiben die meisten Geschäfte wegen des nationalen Feiertages geschlossen. Ab dem 4. Mai stehen weitere Lockerungen in Aussicht: Einkaufszentren, Möbelhäuser sowie Baummärkte sollen wieder öffnen dürfen.“

Kann ich in ein Restaurant oder in die Kneipe gehen?

Guzenda: „Ebenso wie in Deutschland ist auch in Polen das Verzehren von Speisen in Gaststätten momentan nicht erlaubt. Die Abholung von bestellten Gerichten ist aber möglich. Nach den aktuellen Plänen der polnischen Regierung sollen Gaststätten ab dem 15. Mai wieder im Außenbereich servieren dürfen.“

Was muss ich noch bei meinem Aufenthalt in Polen beachten?

Guzenda: „In Polen gilt aktuell eine Maskenpflicht, und zwar nicht nur in Geschäften oder auf Märkten, sondern auch auf der Straße. Genau wie in Deutschland ist als Mund-Nasen-Schutz nur noch eine medizinische oder eine FFP-Maske zugelassen.“

Fragen zum grenzüberschreitenden Einkauf beantwortet das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum derzeit telefonisch:

Beratungstermine können Verbraucher/-innen unter 0331-98 22 999 5 (Mo bis Fr 9-18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbaren.

Aktuelle Informationen zu Verbraucherfragen rund um Corona hat die Verbraucherzentrale hier zusammengestellt: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher/-innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.

Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.

Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

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