Die Stadt Leipzig hat in Ergänzung der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 29. März 2021 eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die morgen in Kraft tritt und bis einschließlich 18. April gilt.

Mit der neuen Allgemeinverfügung vollzieht die Stadt Leipzig die Landesverordnung, die ab einem Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner Ausgangsbeschränkungen und ein Alkoholverbot verpflichtend vorsieht.

Das Verlassen der Unterkunft ist demnach ohne triftigen Grund ab Mittwoch untersagt. Als triftige Gründe gelten z. B. notwendige Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung, die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, der Besuch der Schule und von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, der Besuch von Kirchen und anderen Orten der Religionsausübung, die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie Sport und Bewegung im Freien.

Darüber hinaus wird ein ganztägiges Alkoholverbot für den gesamten Innenstadtbereich einschließlich Innenstadtring sowie im öffentlichen Raum im Bereich von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf öffentlichen Parkplätzen und Parkplätzen vor Einkaufszentren sowie Groß- und Einzelhandelsgeschäften, auf Spiel- und Sportplätzen, vor und an Tankstellen, Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehres, vor und in Bahnhöfen und in öffentlich zugänglichen Parkanlagen erlassen.

Diese Einschränkungen gelten aufgrund der hohen Inzidenzwerte bereits landesweit. Die ab heute geltenden Öffnungsmöglichkeiten für Handel, Museen, Sport und körpernahe Dienstleistungen bleiben davon unberührt.

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