Am 22. Mai, dem Internationalen Tag der Biologischen Vielfalt, startet Sachsens Umweltminister Wolfram Günther die Öffentlichkeitsbeteiligung zu einem neuen Programm gegen das Artensterben. Bürgerinnen und Bürger können an der Weiterentwicklung des Programms mitwirken, erstmals aufgelegt wurde es im Jahr 2009. Das neue Programm trägt den Arbeitstitel „Sachsens Biologische Vielfalt 2030“.

„Artensterben und Klimawandel sind eng miteinander verbunden. Beide bedrohen die Zukunft unserer Kinder und beidem müssen wir vordringlich begegnen“, so Umweltminister Günther zum Auftakt der Online-Beteiligung. „Das wird aber nur gelingen, wenn sich alle gesellschaftlichen Bereiche einbringen. Jeder kann einen Beitrag leisten – Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Verbände, Initiativen und Behörden. Lassen Sie uns gemeinsam das sächsische Biodiversitätsprogramm weiterentwickeln.“

Kernbestandteile des Programms werden konkrete Handlungsziele bis 2030 sein. Damit sollen das Artensterben aufgehalten, die Trends in Sachsen Artenvielfalt zum Besseren verändert und die Biodiversität langfristig wiederhergestellt werden.

Die Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und Ökosystemen ist weltweit bedroht. Das zeigt sich an den seit Ende der 1990er Jahren regelmäßig untersuchten Arten und Lebensräumen von europäischer Bedeutung. In Sachsen sind annähernd zwei Drittel der Arten, die in der europäischen FFH-Richtlinie aufgeführt sind, in einem ungünstigen oder schlechten Erhaltungszustand.

Neben Lebensraumverlusten durch Überbauung und Nutzungsintensivierung machen sich zunehmend auch die negativen Folgen des Klimawandels bemerkbar. Ehemals weit verbreitete Arten wie der Moorfrosch, der Kiebitz oder der Feldhamster gehören zu den Verlierern der zurückliegenden Dürrejahre.

Hintergrund:

Der jährlich am 22. Mai begangene Internationale Tag der biologischen Vielfalt erinnert an den 22. Mai 1992, an dem der Text des Übereinkommens über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen offiziell angenommen wurde.

Die Online-Beteiligung „Sachsens Biologische Vielfalt 2030 – einfach machen!“ läuft vom 22. Mai bis zum 22. Juli und kann über das Beteiligungsportal https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de erreicht werden.

Informationen zu den Erhaltungszuständen der Schutzgüter der europäischen Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie finden sich unter https://www.natura2000.sachsen.de/ffh-bericht-2013-2018-24782.html

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