Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat das Verfahren zur Einführung einer Mietpreisbremse eingeleitet. Damit soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt werden.

Die Koalitionsfraktionen gehen davon aus, dass in den Städten Dresden und Leipzig nach landesspezifischen Indikatoren ein angespannter Wohnungsmarkt vorzufinden ist. Dabei wurden Vergleiche von Bevölkerungsentwicklungen, Mieten- und Leerstandentwicklungen sowie die Mietbelastung innerhalb Sachsens herangezogen.

Als nächste Schritte erfolgen die Normprüfung und die Anhörung der Ressorts im Mitzeichnungsverfahren. Anschließend soll der Entwurf einer entsprechenden Verordnung durch das Sächsische Kabinett zur Anhörung freigegeben werden. Nach Auswertung der Stellungnahmen und gegebenenfalls Einarbeitung in den Entwurf wird die zweite Kabinettsbefassung erfolgen.

Ziel ist es, das Verfahren bis Ende des Jahres 2021 abzuschließen, sodass die Verordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten könnte. Das Bundesgesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn gilt bis zum Jahr 2025.

Eine Mietpreisbremse verbietet eine Neuvertragsmiete, die mehr als zehn Prozent über der örtlichen Vergleichsmiete (laut Mietpreisspiegel) liegt. Der Erstbezug eines Neubaus ist davon ausgenommen.

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