Das Land Thüringen hat mit seinem Entschließungsantrag vom 28.05.2021 eine richtungsweisende Initiative im Bundesrat (Drucksache 420/21) gestartet, um die Rahmenbedingungen für die Agroforstwirtschaft zu verbessern und um bestehende Hemmnisse abzubauen. Darüber stimmen nun die Länder am 25.06.2021 ab.

Doch aufgrund eines Änderungsantrages aus dem baden-württembergischen Umweltministerium droht die ursprüngliche Intention des thüringer Antrags ausgehebelt zu werden, indem völlig inakzeptable bürokratische Hürden für die landwirtschaftliche Praxis zusätzlich geschaffen werden sollen. Demnach sollen nur extensive Agroforstsysteme gefördert werden, die mit einheimischen Gehölzen zu bestocken sind, nachdem zuvor eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt wurde.

Dieser unverhältnismäßige dogmatische Vorstoß aus Baden-Württemberg sorgt für große Empörung bei den Bauern! Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) setzt daher auf Widerstand.

Daniel Fischer, Agroforst-Beauftragter der AbL Mitteldeutschland, erklärt: „Für viele Landwirte stellen die übertriebenen Forderungen aus Baden-Württemberg eine absolute Unzumutbarkeit dar. Denn die extrem hohen und unverhältnismäßigen Hürden werden potentielle Agroforstwirte eher abschrecken, anstatt sie für eine breite Umsetzung in der Praxis zu gewinnen. Viele potentielle Umwelt- und Klimavorteile, die durch die Etablierung vielseitiger Agroforstsysteme entstehen könnten, blieben dann auf der Strecke.

Eine Situation, die auch nicht im Interesse des Naturschutzes liegen dürfte, da somit der Status quo zementiert würde“, gibt Fischer zu bedenken und fährt damit fort: „Unter diesen widrigen Umständen droht die Förderung völlig ins Leere zu laufen, da den Praktikern von vornherein schwere Steine in den Weg gelegt werden.

Zudem würde die große Vielfalt an Agroforstsystemen massiv unter diesen Restriktionen leiden, darunter auch viele Agroforst- oder Waldgartensysteme, die einen wertvollen Beitrag zur Ernährungssouveränität und zu einer besonders umwelt-, ressourcen- sowie klimafreundlichen Nahrungsmittelerzeugung leisten könnten. Ein Anliegen, für das sich die AbL in besonderer Weise einsetzt!“

In einer breit angelegten Aktion, an der sich nun mehrere AbL Landesverbände solidarisch beteiligen, werden die Agrar- und Umweltministerien dazu aufgerufen, gegen die Änderungen aus Baden-Württemberg und für den ursprünglichen Kernantrag aus Thüringen zu stimmen.

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