Leipzig hat gestern am fünften Tag in Folge die Sieben-Tage-Inzidenz von 35 überschritten. Daher gelten ab Sonntag in vielen Bereichen wieder strengere Regeln. Das sieht die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 24. August 2021 vor.

Die wichtigste Änderung ist die Kontaktnachverfolgung und die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder aktuellen Testnachweises in vielen Bereichen, wie beispielsweise:

  • in Innenräumen der Gastronomie,
  • im Innenbereich bei Veranstaltungen und Festen,
  • bei Freizeit- und Kultureinrichtungen,
  • bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie beim Friseur oder bei der Kosmetik,
  • in Hallenbädern und Saunen,
  • in Hotels, Ferienwohnungen u. ä. bei der anreise,
  • in Discotheken, Bars, Clubs,
  • bei touristischen Bahn- und Busfahrten und
  • in Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen.

Ausgenommen sind unter anderem bei Reha- oder medizinischen Behandlungen oder beim Schulschwimmen die körpernahen Dienstleistungen, Bäder, Saunen oder Fitnessstudios. Die Sächsische Corona-Schutzverordnung gilt bis zum 22. September 2021.

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