Der Bund und die Länder haben eine Reihe von Maßnahmen ins Leben gerufen, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise zu mildern. Dazu zählen in erster Linie die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbstständige.

In den Jahren 2020/21 wurden im Freistaat Sachsen bislang insgesamt rund drei Milliarden Euro Corona-Hilfen, also Darlehen und Zuschüsse, an Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt. Dafür hat die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) fast 200.000 Anträge zeitnah abgearbeitet.

Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig sagte heute im Sächsischen Landtag: „Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich schon im März 2020 deutlich abgezeichnet. Deshalb waren wir sehr schnell: Der Freistaat hat mit ,Sachsen hilft sofort‘ schon am 22. März 2020 ein erstes wirksames Hilfsprogramm aufgelegt. In kürzester Zeit sind Darlehen in Höhe von 753 Millionen Euro an rund 25.000 Unternehmen ausgereicht worden; davon wurden nach einem reichlichen Jahr bereits 34,5 Millionen Euro zurückgezahlt.“

Dulig weiter: „Der überwiegende Teil der sächsischen Unternehmen beurteilt die Corona-Maßnahmen der Politik positiv. Von zahlreichen Unternehmen erhielten wir die klare Botschaft, dass unser sächsisches Darlehensprogramm ihnen tatsächlich langfristig mehr geholfen hat als eine einmalige und kurzfristige Finanzspritze.

Wir sind – wie sich jetzt zeigt – zu Recht davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise länger andauern, als viele von uns erwartet haben. Deshalb haben wir mit unserem zinslosen Darlehensprogramm viel nachhaltiger agiert. Mit einem Zuschussprogramm hätten die Unternehmer schon nach wenigen Wochen neue Hilfen organisieren, teure Kredite mit höheren Zinsen aufnehmen müssen.“

An die Stelle des Soforthilfe-Darlehens traten später die Instrumente des Impulsprogramms. Sie nahmen besonders die Unternehmen in den Blick, für die die Programme des Bundes kein geeignetes Hilfsmittel sind. Dazu zählt vor allem der Stabilisierungsfonds, der die in der Krise entstandenen Eigenkapitalverluste ausgleicht und die Kreditwürdigkeit der Unternehmen verbessert. Der Corona-Startup-Hilfsfonds (CSH) wurde ins Leben gerufen, um gezielt junge Unternehmen zu unterstützen. Wichtig für das Überleben der Unternehmen mit Beschäftigten aus Polen und Tschechien war das Pendlerprogramm.

Selbstverständlich hat Sachsen die Programme des Bundes umgesetzt und Unternehmen so zusätzlich unterstützt. Das war zu Beginn der Pandemie der Soforthilfe-Zuschuss mit einem Volumen von 613 Millionen Euro, der an rund 83.500 kleine Unternehmen ausgezahlt wurde. Unmittelbar eingeführt wurde auch das Kurzarbeitergeld (KUG).

„Die Kurzarbeit war und ist das wirksamste Instrument zur Beschäftigungs- und Fachkräftesicherung. Sie hat auch dank der Sonderregelungen, wie etwa erleichterter Zugang zum KUG und vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeträge, hunderttausende Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer vor Entlassungen geschützt. Ich bin dem Bund sehr dankbar, dass er diese Möglichkeit geschaffen und finanziert hat“, so Dulig.

Ab Juni 2020 folgten die Überbrückungshilfen des Bundes, die auch von größeren Unternehmen beantragt werden können. Insgesamt wurde für die Überbrückungshilfen I, II, III und III Plus fast eine Milliarde Euro (987,9 Millionen Euro) an sächsische Unternehmen und Selbstständige ausgezahlt. Weitere Programme des Bundes waren die November- und Dezemberhilfen (311,8 Millionen Euro). Für spezielle Einzelfälle, die aus der bisherigen Fördersystematik herausfallen, sind die Härtefallhilfen vorgesehen. Von Bund und Länder hälftig finanziert, stehen für Sachsen 75 Millionen Euro bereit.

Martin Dulig: „Die Corona-Hilfen haben sich als wirksame Instrumente erwiesen. Die fortlaufende Anpassung bzw. Ausweitung hat die jeweiligen Wirtschaftsbereiche stabilisiert und die Konjunktur stimuliert. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Corona-Hilfen für betroffene Unternehmen weiter gelten. So werden die Überbrückungshilfe III Plus inklusive Neustarthilfe Plus sowie die Härtefallhilfen bis Ende des Jahres verlängert. Das gleiche gilt für die sächsischen Instrumente, den Stabilisierungsfonds und den Corona-Startup-Hilfsfonds. Hier ist eine Antragstellung bis Ende des Jahres möglich.“

Arbeitsmarkt und Wirtschaft sind weiter stabil und stark

Der sächsische Arbeitsmarkt hat sich rasch erholt und bewegt sich wieder auf dem Niveau von 2018. Nach Berechnungen des „Arbeitskreises Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ hat sich in Sachsen das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 4,3 Prozent erhöht. Damit verzeichnete der Freistaat das zweitstärkste Wachstum aller deutschen Bundesländer nach Baden-Württemberg (5,5 Prozent).

„Diese positive Entwicklung stimmt zuversichtlich, aber die Pandemie ist noch nicht überwunden“, betont Wirtschaftsminister Dulig. „Umso mehr gilt es, die wirtschaftliche Transformation weiter entschlossen anzupacken. Es bleibt eine zentrale Aufgabe, die Innovationskraft und Digitalisierung und somit die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken.

Gleichzeitig muss die Transformation mit beruflicher Weiterbildung flankiert werden. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurden 2019 die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert. Deshalb appelliere ich an Beschäftigte, Betriebsräte und Unternehmen, das QCG für die persönliche berufliche Entwicklung und die wirtschaftliche Zukunftssicherung des Unternehmens zu nutzen.“

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