Der sächsische Landtag hat einen Antrag der Regierungskoalition beschlossen, der das Ziel hat, die Arbeit und die Situation der Tierschutzvereine und Tierheime im Freistaat zu verbessern. Ministerin Köpping: „Eine wesentliche Säule der Tierschutzarbeit wird über ehrenamtliches Engagement getragen. Doch die vielen Aufgaben sind allein durch Ehrenamtliche kaum zu bewältigen. Deshalb unterstützen wir diese wichtige Arbeit und passen die zugrundeliegende Förderrichtlinie so an, dass nun auch Personalkosten förderfähig sind.“

Im Doppelhaushalt 2021 / 2022 wurden die Gelder auf über eine Million Euro aufgestockt. Jährlich sind für Sachkosten 670.000 Euro, für Investitionen 400.000 Euro vorgesehen. Die Mittel für Sachkosten in Höhe von 670.000 Euro, wurden den Landkreisen im Sommer zugewiesen. Damit können auch Personalkosten in den Tierheimen beglichen werden.

Außerdem wird eine Bestandsaufnahme der Tierheimlandschaft ausgelöst, bei der auch die Aufnahmekapazitäten von Exoten eine Rolle spielt und ob es bereits aufgrund von Überlastung zu Aufnahmestopps gekommen ist.

Sozialministerin Petra Köpping: „Durch die Coronavirus-Pandemie war die Nachfrage nach Hunden, Katzen und anderen Heimtieren enorm gestiegen. Die Befürchtungen von Tierschützerinnen und Tierschützern, dass viele der angeschafften Tiere möglicherweise schnell im Tierheim abgegeben werden, haben sich glücklicherweise noch nicht in sehr großem Maße erfüllt. Trotzdem wollen wir als Staatsregierung an diesem wichtigen Thema dranbleiben und uns einen aktuellen Überblick über die Situation verschaffen.“

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