Für alle Besucherinnen und Besucher der Landkreisverwaltung gilt die 3-G-Regel. Das bedeutet, dass der Zutritt in die Häuser der Verwaltung nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen möglich ist. Die entsprechenden Nachweise werden kontrolliert.

Die Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren brauchen keinen Nachweis. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der Testzentren im Landkreis.

Termin vereinbaren

Da die Verwaltungsgebäude nicht mehr frei zugänglich sind, benötigen Sie für Ihre Anliegen einen Termin. Bitte vereinbaren Sie diesen telefonisch oder per Mail. Statt eines persönlichen Besuches können viele Anliegen auch telefonisch und über Post oder E-Mail geklärt werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, das hilft Kontakte zu minimieren.

Wichtig: Für das Straßenverkehrsamt (Führerschein- und Zulassungstelle) können Termine wie bisher nur im Onlineportal vereinbart werden.

Die 3-G-Regel für Besuche in Behörden ist in der Corona-Notfallverordnung festgelegt. Mit dem geforderten Nachweis sollen Infektionen vorgebeugt werden. Auch muss in den Gebäuden ein medizinischer Mund und Nasenschutz getragen werden, es gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Kontakterfassung.
Bitte helfen Sie mit bei der Eindämmung der Pandemie. Vielen Dank.

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