Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher der Gebäude der Stadtverwaltung die 3-G-Regel. Dazu gehören neben dem Rathaus und dem Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ auch das Standesamt im Bürgerhaus „Goldener Stern“ sowie die Mediothek. Somit haben nur diejenigen Personen Zutritt, die einen gültigen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können. Diese Vorgabe wird entsprechend kontrolliert.

Testnachweise dürfen im Falle eines Schnelltestes nicht älter als 24 Stunden sein, PCR-Test-Nachweise sind 48 Stunden gültig. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder- und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Nachweis.

Für alle Besucherinnen und Besucher gilt die unbedingte Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Vorsprachen haben einzeln zu erfolgen, außer, wenn die Anwesenheit eines gesetzlichen Erziehungsberechtigten, Vormunds oder Betreuers notwendig ist.

Ihre Ansprechpartner für die Terminvereinbarung finden Sie auf unserer Webseite www.borna.de oder telefonisch unter 03433/873-0.

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