In den Beratungen zum Landeshaushalt 2021/22 haben sich die Jugendpolitiker/-innen der Koalitionsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD gemeinsam für die Stärkung der Jugendarbeit eingesetzt.

Im Landesjugendhilfeausschuss wurden heute vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt konkrete Vorschläge für die Überarbeitung der Förderrichtlinien präsentiert, die bessere Förderbedingungen für die Jugendarbeit in Sachsen möglich machen.

Dazu erklärt Kathleen Kuhfuß, Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

„Die Kommunen entscheiden über die Quantität und Qualität der geförderten Jugendarbeit. Der Freistaat unterstützt die Gebietskörperschaften bei dieser Aufgabe finanziell mit einer deutlichen Erhöhung der Jugendpauschale auf 14,50 € pro jungem Menschen. Um die Jugendarbeit weiter zu entwickeln, sind regelmäßige Abstimmungsgespräche zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten und dem Landesjugendamt notwendig. Diese Gespräche sollen den Blick auf die Lebensbedingungen junger Menschen in Sachsen richten. Angebote der Jugendarbeit müssen vielfältig, lebensweltnah und gut erreichbar sein.“

„Ich begrüße es, dass in der Förderrichtlinie ‘Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen’ die Fördersätze von 65 Prozent auf 90 Prozent erhöht werden sollen. Dadurch werden die Kommunen und Landkreise finanziell entlastet und es wird ein finanzieller Anreiz gesetzt, die Hilfen für Familien in den Kommunen auszubauen. Die Belastung von Familien ist durch die Corona-Pandemie gestiegen und junge Eltern brauchen Hilfe und Ansprechpartner vor Ort. Das kann z.B. mit den aufsuchenden Hilfen in diesem Programm ermöglicht werden“.

„Im Bereich der überörtlichen Jugendhilfe gab es schon Ende 2019 eine Einigung auf neue Fördersätze, die jetzt auch in der Förderrichtlinie ‘überörtlicher Bedarf’ abgebildet werden sollen. Pandemiebedingt sind in der Jugendverbandslandschaft, bei der Weiterbildung von Fachkräften, aber auch durch notwendige Investitionen in die Häuser der Jugenderholung Mehrkosten entstanden, die jetzt z.B. durch eine Erhöhung der Förderquote auf 90 Prozent in der Förderrichtlinie ‘Investitionen’ kompensiert werden“.

„Ein weiterer wichtiger Schritt zur unbürokratischen Finanzierung kleinerer Projekte wird vollzogen, indem über einen ‘Kleinprojektefonds’ vereinfachte Förderverfahren möglich werden“.

„Die Jugendhilfelandschaft in Sachsen wird durch den Landesjugendhilfeausschuss begleitet. Dieser ist besetzt mit Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe, mit kommunalen Entscheidungsträger/-innen und der öffentlichen Verwaltung. Das Gremium wird in die Bewertung der heute vorgestellten Änderungsvorschläge zu den Förderbedingungen für die Jugendarbeit einbezogen. Ich schätze die Expertise des Landesjugendhilfeausschuss und bin gespannt auf die fachlichen Diskussionen in den kommenden Wochen.“

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