Aufgrund einer mit Geflügelpest infizierten Saatgans, die am 12. November gefunden wurde, hat Leipzigs Veterinäramt für Hartmannsdorf-Knautnaundorf und Knautkleeberg-Knauthain die Aufstallung von Hühnern, Trut-, Perl- und Rebhühnern sowie Fasanen, Wachteln, Enten und Gänsen angeordnet.

Bei dem nahe des Freizeitparks Belantis aufgefundenen Vogel war am 17. November durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus H5N1 bestätigt worden. Aufgrund der Risikobewertung des FLI wurden die Stadtteile identifiziert, deren Geflügel besonders gefährdet ist. Laufvögel sind von der Anordnung ausgenommen. Sofern weitere Fälle von Geflügelpest in Wildvögeln nachgewiesen werden, ist es möglich, dass die Risikogebiete angepasst werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Funde von verendeten oder krank erscheinenden wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln unter Tel. (03419) 123-3791 oder an veterinaeramt@leipzig.de zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Erkrankung zu vermeiden.

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel.

Zu beachten ist deshalb, dass das Geflügel entweder in geschlossenen Ställen aufgestallt oder unter einer Vorrichtung mit einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung gehalten wird. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen.

Infos und Risikoeinschätzungen sind auf den Internetseiten www.fli.de und www.openagrar.de zu finden.

Oberste Priorität hat der Schutz der Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden daher zum Schutz der eigenen Tiere, unabhängig von der Größe des jeweiligen Bestands, dazu aufgerufen, ihre Biosicherheitsmaßnahmen wo nötig zu verbessern und unbedingt konsequent umzusetzen. Gefüttert werden darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen.

Der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln, z.B. auf Wasserflächen wie Teichen, ist zu vermeiden. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu welchem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung vorgeschrieben, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Hier ist das Veterinäramt der Stadt Leipzig unverzüglich zu informieren. Geflügelhaltung sollte immer beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse registriert sein.

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