Ein älteres Ehepaar wandte sich unlängst an die Verbraucherzentrale in Leipzig wegen einer Anwaltsrechnung für eine außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von fast 4.000 Euro. Diese sollte beglichen werden, weil die Kanzlei in einer Forderungsangelegenheit für diverse Lottogesellschaften tätig geworden war. Angeblich hätten die Verbraucher Gewinnspielverträge in 2018 über einen Gesamtumfang von 27.850 Euro geschlossen.

Die vermeintliche Anwaltskanzlei nahm dann sogar telefonisch Kontakt zu den Verbrauchern auf und behauptete, die Forderung durch Telefonate mit den Geschäftsführern der Lottogesellschaft auf 6.900 Euro heruntergehandelt haben zu können.

Ein Blick auf die den Verbrauchern zugesandte Rechnung ließ schnell die mangelnde Seriosität erkennen. „Jeder seriöse Anwalt gibt auf seinem Briefbogen die vollständige Adresse des Kanzleisitzes, Kontaktdaten sowie Bankverbindung und das zuständige Finanzamt an“, erklärt Christiana Hübner-Lauf, von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Weiter wird bei einer Kostenrechnung für die anwaltliche Tätigkeit immer ein Aktenzeichen angegeben. Zudem werden Gebühren einzeln und schließlich der Gesamtbetrag ausgewiesen“, so Hübner-Lauf weiter.

Spätestens bei einem Zahlungsempfänger, dessen Name von dem Namen der Anwaltskanzlei abweicht und einer Bankverbindung, die zu einem ausländischen Konto gehört, sollte man sehr argwöhnisch werden. Eine Zahlung sollte in jedem Fall vor einer Prüfung der Rechnung unterbleiben.

Bei der Prüfung derartiger Rechnungen unterstützt die Verbraucherzentrale. Termine können telefonisch unter 0341-6962929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

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