Nach monatelangen Forderungen der CDU-Fraktion während der Dauer der Corona-Pandemie wird endlich den Unternehmern eine zusätzliche Betriebskostenpauschale durch den Freistaat ausgereicht. Denn viele Unternehmen mit Mitarbeitern und geringen Fixkosten erhalten nur eine geringe Überbrückungshilfe über das Bundesprogramm und dementsprechend niedrige Aufschläge.

Gleichzeitig sind diese auch im Programm Neustarthilfe nicht antragsberechtigt. Besonders betroffene Branchen sind unter anderem die körpernahen Dienstleistungen (z.B. Kosmetikerinnen), kleine Gastronomiebetriebe und Markthändler.

Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Hippold:  „Endlich ist das Problem der Unternehmen und Selbständigen, die geringe Fixkosten haben, erkannt worden. Mit unserem permanenten Hinweis auf die Lücke in den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes, können sie nun rückwirkend ab November 2021 bis zu maximal 1.500 Euro Betriebskostenpauschale für 3 Monate geltend machen. Damit ist der sogenannte Unternehmerlohn möglich geworden!“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar