Ab sofort kann für Kunst- und Kulturprojekte in der zweiten Jahreshälfte eine städtische Förderung beantragt werden. Die Projekte müssen in der Zeit zwischen 1. Juli und 31.Dezember 2022 realisiert werden und in freier Trägerschaft organisiert sein. Dafür stehen Fördermittel in Höhe von rund 400.000 Euro zur Verfügung. Die Anträge müssen bis zum 31. März 2022 beim Kulturamt eingereicht werden.

Es werden Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie mit interdisziplinären Charakter gefördert. Auch Anträge auf Katalogförderung, Debütförderung, Gastspiele und Wiederaufnahmen können gestellt werden.

Insbesondere werden Projekte gefördert, die ein hohes künstlerisches Potenzial erkennen lassen und künstlerische Qualität versprechen, die das Kulturangebot der Stadt bereichern. Sie sollen neuartige Darstellungs- und Vermittlungsformen präsentieren, die dazu beitragen, Kreativität zu entwickeln und möglichst allen den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Zudem geht es um Vorhaben, die zu tolerantem Miteinander, Integration und Chancengleichheit beitragen.

Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen insbesondere kulturelle und künstlerische Projekte im Förderfokus, die

  • gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und Brücken schlagen, Dialog herstellen und Gruppen miteinander in Austausch bringen, die sich im Alltag nicht (mehr) begegnen bzw. nicht miteinander sprechen,
  • Gruppen adressieren, die in besonderer Weise von der Pandemie betroffen sind (Kinder und Jugendliche, sozial benachteiligte Gruppen, Senioren/-innen, Risikogruppen)
  • vom Zugang her niedrigschwellig angelegt sind und Vermittlungs- und/oder Beteiligungsangebote miteinschließen,
  • sich explizit an Kinder und Jugendliche richten,
  • als Kooperationsprojekte zwischen verschiedenen Trägern angelegt sind,
  • Kooperationen zwischen freien Trägern und Initiativen/Vereinen herstellen, die in den Stadt- und Ortsteilen am Rand von Leipzig aktiv sind.

Während der Pandemiezeit sind eine Reihe von neuen Projekten und Produktionen entstanden, die bislang nicht oder kaum öffentlich präsentiert werden konnten. Deshalb sollen in den künstlerischen Bereichen verstärkt Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderungen ermöglicht werden.

Den besonders von der Pandemie betroffenen Nachwuchskünstlern und -künstlerinnen soll über die Debütförderung die Möglichkeit gegeben werden, ein erstes eigenes Projekt umzusetzen und auf diesem Wege öffentlich sichtbar zu werden. Digitale und hybride Projektformate werden auch weiterhin gefördert.

Antrag und Entscheidungsweg

Für den Antrag müssen zwingend die Formulare des Kulturamts genutzt werden. Die Anträge müssen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis zum 31. März 2022 im Kulturamt vorliegen. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Deshalb wird bei Bedarf die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen. Das Kulturamt bittet darum, von einer persönlichen Abgabe der Anträge abzusehen.

Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Mitte Juni 2022. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Fachspezifische Formen der Projektförderung

Die Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung steht grundsätzlich allen künstlerischen Bereichen offen. In 2022 können auf diesem Wege z. B. Ausstellungen, Theaterstücke, Tanzstücke, Konzerte oder Performances gefördert werden, die bereits in Leipzig gezeigt worden sind und nun an anderer Stelle erneut präsentiert werden sollen oder die während der Corona-Pandemie entwickelt wurden, aber bislang nicht öffentlich präsentiert worden sind.

Eine Debütförderung kann von Berufseinsteigern bzw. Quereinsteigern aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik (Einzelkünstler, Gruppen, Produktionsorte) beantragt werden. Dieses Förderinstrument richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Leipzig, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein konkretes Vorhaben umsetzen wollen.

Beratung durch Kulturamt

Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Mitarbeiterinnen und MItarbeitern des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden. Alle Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.

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