Die Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)“ ist mit Kabinettsbeschluss vom 22. Februar 2022 neu gestaltet worden. Mit der novellierten Richtlinie wird es sowohl eine neue Struktur als auch flexiblere Förderinstrumente geben. Petra Köpping, Staatsministerin für gesellschaftlichen Zusammenhalt, begrüßte heute zur Vorstellung der neu gefassten Förderrichtlinie via Livestream rund 150 Engagierte der Demokratiearbeit in Sachsen.

Staatsministerin Petra Köpping erklärte im Rahmen der Veranstaltung: „Demokratiearbeit ist nie ‚erledigt‘. Aber die Aufgabenstellungen und Erfordernisse ändern sich. Deshalb war es wichtig und an der Zeit, unsere Fördergrundlage einmal grundlegend zu überarbeiten.“

Die neue Förderrichtlinie WOS gliedert sich in sechs Säulen. Neben den bereits bekannten Förderinstrumenten sind die „Landesweiten Fachnetzwerke“ sowie die „Regionalen Netzwerke“ als neue Säulen der sächsischen Demokratiearbeit hinzugekommen. Die früheren „Mikroprojekte“ wurden zu „Kleinprojekten“ weiterentwickelt. Sie ermöglichen eine kurzfristige und flexible Förderung mit bis zu 10.000 Euro.

Staatsministerin Köpping betont die Bedeutung der Netzwerk-Förderung für Sachsen: „Mit Abschluss der Novellierung heben wir das ‚Weltoffene Sachsen‘ auf eine neue Stufe. Wir haben die Grundlage geschaffen, dass zukünftig in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Strukturen der Demokratiearbeit gefördert werden können. Über die gestärkten Netzwerkstrukturen wird der Wissenstransfer und Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis wie auch zwischen Landes- und regionaler Ebene nochmals deutlich verbessert.“

Neben der verbesserten regionalen Abdeckung und thematischen Vernetzung, wird durch die neuen Fördersäulen die Konkurrenz zwischen Netzwerk- und Bildungsprojekten aufgelöst. Bis zum 30. Juni 2022 haben interessierte Organisationen Zeit, einen Antrag zur Förderung eines „Landesweiten Fachnetzwerks“ oder eines „Regionalen Netzwerks“ für die Förderperiode ab 1. Januar 2023 einzureichen. Der Stichtag zur Beantragung von Bildungsprojekten aus dem Bereich Demokratieförderung ist der 30. September 2022. Kleinprojekte und Bildungsfahrten können flexibel bis vier Wochen vor Projektbeginn beantragt werden.

Hintergrund:

Das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ fördert Projekte, die die demokratische Kultur und die freiheitlich demokratische Grundordnung in Sachsen stärken oder Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abbauen helfen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in den Bereichen Landesweite Fachnetzwerke, Regionale Netzwerke, Projekte Zur Demokratieförderung, Kleinprojekte und Bildungsfahrten. Besonders im Fokus stehen Projekte, die sich an lokalen Bedürfnissen orientieren und die lokal und regional vernetzt sind.

Gefördert werden können beispielsweise Maßnahmen, die Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus abbauen helfen. Über die Richtlinie können bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Angaben gefördert werden. Es stehen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 7,47 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Richtlinie ist am 10. März 2022 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht worden: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19550-Foerderrichtlinie-Weltoffenes-Sachsen

Weitere Informationen sowie die neuen Leitfäden für Antragsteller können zeitnah auf der WOS-Website https://www.weltoffenes.sachsen.de abgerufen werden.

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