Sachsens Verkehrsminister Martin Dulig: „In den vergangenen Jahrzehnten haben die Verkehre auf der europäischen Ost-West-Achse der Bundesautobahn 4 rund um Dresden massiv zugenommen. Allein im Bereich Görlitz wiesen die beauftragten Zählungen bereits im Jahr 2018 einen Schwerverkehrsanteil von 42 Prozent vom Gesamtaufkommen von etwa 27.000 Kfz/24h auf. Seitdem hat der Verkehr auf der A4 zwischen Dresden und der Bundesgrenze zu Polen weiter massiv zugenommen.

Für die Bundesautobahnen ist allein der Bund als Eigentümer zuständig. Er muss diese bedarfsgerecht planen, ausbauen und unterhalten. Den entsprechenden Ausbaubedarf hatte der Freistaat Sachsen mit seinem ausführlichen Antrag auf Ausbau der Autobahn bereits im Jahr 2018 nachgewiesen.

Die Notwendigkeit des Ausbaus der Bundesautobahn 4 ist nicht mit dem Strukturwandel in der Lausitz zu begründen. Denn die entsprechenden Strukturwandelgelder sind dafür vorgesehen, unter anderem auch eine moderne, neue Infrastruktur zu schaffen und damit die Attraktivität der Region zu erhöhen bzw. auch um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Sie sind nicht dafür gedacht, vorhandene Infrastruktur des Bundes auszubauen.

Darin waren sich Bund und Freistaat einig, weshalb Sachsen diese überfällige Ausbaumaßnahe letztlich nicht über das Strukturstärkungsgesetz angemeldet hatte. Eine entsprechende Vereinbarung zur Notwendigkeit des Ausbaus unterzeichnete der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit dem Freistaat. Auch der Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestages hatte bereits den Ausbau der Autobahn 4 im Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 – 2025 fest verankert und als „beginnende Maßnahme“ aufgeführt.

Bundesverkehrsminister Volkmar Wissing teilte dem sächsischen Kabinett auf einer gemeinsamen Sitzung im Oktober 2022 mündlich mit, dass es nunmehr für einen Ausbau der A4 östlich von Dresden keinen „hinreichenden, fachlichen Bedarf“ geben würde. Diese Aussage nahm das Kabinett zur Kenntnis. Bis heute hat das Bundesverkehrsministerium jedoch keine schriftliche Begründung nachgereicht, auf Grund welcher Daten oder Untersuchungen diese für uns nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen wurde.

Ich fordere den Bundesverkehrsminister daher auf, uns endlich die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit wir diese Entscheidung fachlich bewerten und uns positionieren können.

Unabhängig davon erwarte ich, dass der Bund seiner gesetzlich verankerten Verantwortung für den bedarfsgerechten Ausbau seiner Infrastruktur, der Verkehrssicherheit auf Autobahnen und gegenüber den staugeplagten Menschen in der Region gerecht wird, und die Planungen für den Ausbau der Bundesautobahn 4 östlich von Dresden unverzüglich wieder aufnimmt.“

Hintergrund:

Der Freistaat hatte im September 2018 eine Aufnahme des Ausbaus der A 4 in die Straßenbaupläne des Bundes und damit die Zustimmung zur Aufnahme der Planungen für folgende Teilabschnitte beantragt:

A 4 AD Nossen (A 14) – AD Dresden-West (A 17) achtstreifiger Ausbau, Länge: 18,2 km

A 4 AD Dresden-West (A 17) – AD Dresden-Nord (A 13) achtstreifiger Ausbau, Länge: 14,2 km

A 4 AD Dresden-Nord (A 13) – AS Pulsnitz (S 95) sechsstreifiger Ausbau, Länge: 15,3 km

Insbesondere vor dem Hintergrund des erheblichen Lkw-Anteils erfolgte im Mai 2019 der Antrag auf einen weiterführenden Ausbau bis Bautzen-Ost gestellt (Länge: 38,1 km).

Im August 2019 hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der Aufnahme der Planungen für den acht- bzw. sechsstreifigen Ausbau der Autobahn A 4 zwischen dem Autobahndreieck (AD) Nossen und Bautzen-Ost zugestimmt.

Generell: Die Planung, Bau, Betrieb usw. liegen seit Anfang 2021 zentral beim Fernstraßen-Bundesamt und der Autobahn GmbH des Bundes in Verantwortung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Der Freistaat Sachsen steht auf fachlicher Ebene im Austausch mit Bund und Autobahn GmbH – hat aber keinen Einfluss auf Entscheidungen.

Östlich Dresden liegt das durchschnittliche Verkehrsaufkommen zwischen 67.000 Kfz/24h im Bereich des AD Dresden-Nord und 57.000 Kfz/24h im Raum Pulsnitz (DTV Mo-Fr). Die Spitzenwerte liegen zwischen 85.000 und 65.000 Kfz/24h. In Richtung Bundesgrenze Deutschland/Polen nimmt das Gesamtverkehrsaufkommen stetig ab, die Lkw-Anteile steigen jedoch weiter: Im Bereich von Görlitz wiesen die Zählungen im Jahr 2018 ein Gesamtaufkommen von ca. 27.000 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 42 Prozent aus. Bundes- und Landesverkehrsprognosen gehen von weiteren erheblichen Steigerungen insbesondere im Güterverkehr aus.

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