„Der Count-down läuft – noch bis zum 28. Februar 2023 ist eine Bewerbung für einen Studienplatz der Medizin ab Wintersemester 2023/24 über die sogenannte Landarztquote möglich“ informiert Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. „Junge Menschen, die Medizin studieren möchten und nach Abschluss des Studiums gerne als Hausärztin oder Hausarzt in den ländlichen Regionen Sachsens tätig werden wollen, sollten sich jetzt bewerben!“, so Kraushaar weiter.

Der Freistaat Sachsen bietet angehenden Studierenden der Humanmedizin inzwischen zum zweiten Mal die Chance auf einen Studienplatz abseits des regulären Numerus Clausus (NC). Als Studienorte kommen Leipzig, Dresden und Chemnitz in Betracht.

Seit dem Wintersemester 2022/23 werden im Rahmen der Vorabquote nach dem Sächsischen Landarztgesetz insgesamt 40 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des regulären NC-Verfahrens, bei dem die Abiturnote das ausschlaggebende Kriterium der Studienplatzvergabe ist und bilden damit einen alternativen Zugang zum Studium der Humanmedizin.

Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mindestens zehn Jahre als Vertragsarzt in einem Gebiet tätig zu sein, für das ein besonderer Bedarf festgestellt wurde. Vorab ist eine Weiterbildung zu absolvieren, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung im Freistaat Sachsen berechtigt.

Zum 15. Januar 2023 startete der Bewerbungszeitraum um einen Studienplatz im Rahmen der Vorabquote des Landarztgesetzes. Unter www.lds.sachsen.de/landaerzte finden Interessierte alle Informationen über die Bewerbung, die erforderlichen Unterlagen, das Verfahren und den öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Bewerbungen sind über die Online-Bewerbungsplattform bei Amt24 möglich.

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