Freitag fand im Landtag die Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen“ (Drucksache 7/ 12227) statt. Dazu erklärt Marika Tändler-Walenta, Sprecherin der Linksfraktion für frühkindliche Bildung:

„Die Sachverständigen zerrissen den Gesetzentwurf unisono in der Luft, weil er den Erwartungen, die sich aus dem Koalitionsvertrag und dem tatsächlichen Leidensdruck im Kitabereich ergeben, in keiner Weise gerecht wird. Insbesondere kritisierten die Sachverständigen drei Punkte:

1. Die Verbesserung des Betreuungsschlüssels um gerade einmal vier Prozent wurde von allen Sachverständigen als völlig unzureichend und „enttäuschend“ charakterisiert.

2. Der Austausch des Begriffes „Integration“ durch den Begriff „Inklusion“ ohne im Gesetz irgendetwas Substanzielles in Sachen Inklusion zu verbessern. Dies wird der UN-Behindertenrechtskonvention in keiner Weise gerecht.

3. Die fehlende Dynamisierung des Landesanteils bei der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen angesichts der derzeitigen realen Kostensteigerungen.

Von mehreren Sachverständigen – auch den von der Koalition benannten Expert/-innen sowie von den kommunalen Spitzenverbänden – wurde explizit auf die sinnvollen Vorschläge im Änderungsantrag der Fraktion Die Linke verwiesen. Ich appelliere an die Koalition, ihren Gesetzentwurf gründlich zu überarbeiten und dabei vorurteilsfrei die Vorschläge der Linksfraktion zu prüfen.

Neben den drei oben genannten Punkten enthält der Änderungsantrag der Linksfraktion auch Vorschläge für ein kostenfreies Mittagessen in allen Kindertageseinrichtungen, für mehr Elternbeteiligung und für eine zusätzliche Entlastung der Eltern.“

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