Nachdem der Kreistag am Mittwoch (05.04.) in Torgau sowohl eine neue Abfallwirtschafts- als auch eine neue Abfallgebührensatzung beschlossen hat, die erstmals – mit Ausnahme der Stadt Eilenburg – für den gesamten Landkreis Nordsachsen gelten, können nun auch die neuen Gebührenbescheide erstellt werden.

Für das Entsorgungsgebiet Delitzsch wird der Versand voraussichtlich Ende April (17. KW) beginnen, für das Entsorgungsgebiet Torgau-Oschatz eine Woche später ab Anfang Mai (18. KW).

Torgau-Oschatz wird im Zuge der Vereinheitlichung die Abrechnungssoftware von Delitzsch übernehmen. Deswegen erhalten die Haushalte zunächst noch eine Endabrechnung für 2022 und danach dann – wie bisher schon im Entsorgungsgebiet Delitzsch – zwei Gebührenbescheide pro Jahr. Der Bescheid im neuen Design für das erste Halbjahr 2023 wird zunächst nur die Veranlagung der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr beinhalten.

Da die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Sachbearbeiter in den ersten Wochen nach dem Zugang der Gebührenbescheide erfahrungsgemäß stark eingeschränkt ist, bitten die Entsorgungsunternehmen des Landkreises darum, die jeweiligen Anliegen möglichst per Mail einzusenden – für den Raum Delitzsch an geb@kwdz.de, für das Gebiet Torgau-Oschatz an neumann@ato-online.de oder wittenberg@ato-online.de.

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