Ab sofort haben mehr Berufsschüler Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der außerhäuslichen Unterbringung und Verpflegung während der Schulphase. Dafür hat das Kultusministerium die Verordnung zur Schülerunterbringung geändert. „Wir müssen die Attraktivität der Berufsausbildung weiter erhöhen, um für die Wirtschaft noch mehr Auszubildende zu gewinnen“, so Kultusminister Christian Piwarz.

Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben nun auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit einem Abitur, Studienaussteiger sowie die Berufswechsler. Vorher waren diese Gruppen von der Leistung ausgeschlossen.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. August 2022 in Kraft. Das bedeutet, dass die Bewilligungsstellen in den Landkreisen und Kreisfreien Städten die finanzielle Unterstützung für die außerhäusliche Unterkunft und Verpflegung ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 bewilligen können. Für weitere Informationen sollten sich die betroffenen Berufsschülerinnen und Berufsschüler an die für ihren Hauptwohnsitz zuständige Bewilligungsstelle in den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen wenden.

Ist eine außerhäusliche Unterbringung notwendig, weil die täglich zu bewältigenden Wege zwischen Hauptwohnsitz und Berufsschule unzumutbar sind, können Berufsschülerinnen und Berufsschüler eine finanzielle Unterstützung von aktuell 16 Euro pro Unterrichtstag einschließlich Anreise- und Abreisetage und dazwischenliegende unterrichtsfreie Tage erhalten.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen dafür insgesamt rund 4,8 Millionen Euro zur Verfügung. Von der finanziellen Unterstützung waren bisher u. a. Berufsschülerinnen und Berufsschüler ausgenommen, die bereits einen studienqualifizierenden oder berufsqualifizierenden Abschluss der Sekundarstufe II oder einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben hatten.

Details zur Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung sind abrufbar unter: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/17807-Saechsische-Schuelerunterbringungsleistungs-shy-verordnung

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