Mindestlohn-Prellerei aufgedeckt: Das Hauptzollamt Dresden, das auch für Leipzig zuständig ist, hat im vergangenen Jahr 98 Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen entweder den gesetzlichen Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt haben. Als Folge der kriminellen Praktiken wurden rund 189.000 Euro Verwarnungs- und Bußgelder verhängt. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

Die Gewerkschaft beruft sich dabei auf eine Erhebung des Bundesfinanzministeriums für den Bundestagsabgeordneten Bernhard Daldrup (SPD), der auch Mitglied im Finanzausschuss des Parlaments ist. Zum Vergleich: 2021 leitete das Hauptzollamt Dresden insgesamt 92 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Betrugs und der Trickserei bei Mindestlöhnen ein. Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder lag bei rund 204.000 Euro.

„Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält: Insbesondere auf dem Bau gibt es immer wieder ‚schwarze Schafe‘. So hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dresden im vergangenen Jahr allein 17 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen auf Baustellen eingeleitet“, so Bernd Günther.

Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Nord-West-Sachsen sind die Ermittlungsverfahren nur die „Spitze des Eisbergs“. Die tatsächlichen Zahlen dürften, so die Einschätzung von Bernd Günther, weitaus höher sein. „Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist zu niedrig. Das Risiko, erwischt zu werden, ist für Mindestlohnbetrüger viel zu gering. Hier muss es einen stärkeren Kontrolldruck geben. Deshalb sollte der Zoll auch in Leipzig noch mehr Präsenz zeigen. Dafür ist allerdings entscheidend, dass die FKS zusätzliches Personal bekommt“, so der Bezirksvorsitzende.

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