Auf Initiative Sachsens hat sich die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder einstimmig für die Wiedereinführung einer gesonderten Pauschale für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (umA) ausgesprochen. Damit soll sich der Bund mindestens zur Hälfte an den Kosten für die Betreuung und Versorgung von umA, einschließlich junger Volljähriger, beteiligen. Gefordert wird weiterhin, dass der Bund den Aufbau der notwendigen Aufnahmeinfrastruktur maßgeblich mitfinanziert.

Der Beschluss wird nun der Ministerpräsidentenkonferenz im Zuge der allgemeinen Diskussion zur Asyl- und Migrationspolitik übermittelt.

Sozialministerin Petra Köpping: „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, die anderen Bundesländer von unserem Initiativantrag zu überzeugen. Es ist wichtig, dass von der Konferenz ein eindeutiges und einstimmiges Signal an den Bund geht. Der Handlungsbedarf und der Handlungsdruck auf der kommunalen Ebene ist groß. Als Verantwortliche auf Landesebene stehen wir an der Seite der Kommunen und verstehen ihre Sorgen. Gleichzeitig gilt unser großer Dank den Engagierten vor Ort, die mit großem Einsatz Außergewöhnliches leisten.“

Das Sozialministerium hatte im Vorfeld der Konferenz der Jugend- und Familienminister der Länder zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die gesetzlichen Spielräume ausgelotet und mögliche Lösungen diskutiert. Ziel war ein länderübergreifender Konsens in Form eines Antrags auf der Konferenz, um die Jugendämter vor Ort darin zu stärken, Schutz und Hilfe für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer weiterhin im geforderten Umfang gewährleisten können.

Seit Sommer 2022 sind die Bundesländer mit einem verstärkten Aufkommen an unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern konfrontiert. Diese müssen von der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht, versorgt, betreut, aber auch in die Gesellschaft insbesondere über Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt integriert werden.

Auch in Sachsen hat sich die Situation aktuell sowohl bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, als auch bei den freien Trägern der sächsischen Kinder- und Jugendhilfe zugespitzt.

Staatsministerin Köpping: „Es kommt jetzt weiter darauf an, die Spielräume zu nutzen, die das Bundesrecht den Kommunen bei der Unterbringung und Betreuung eröffnet“, so Sozialministerin Köpping. „Auch dabei werden wir die Kommunen unterstützen. Insoweit sind wir bereits mit Bund und Ländern im Gespräch. Unser Ziel ist es, die bestehenden Handlungsoptionen einvernehmlich zwischen Bund und Ländern zu klären und damit die Kommunen bei ihrer Ermessenausübung zu stärken.“

Weitere Informationen

Von Januar bis Ende der 43. Kalenderwoche 2023 sind in Sachsen 2200 umA durch die Jugendämter vorläufig in Obhut genommen worden. Im gleichen Zeitraum wurde in 1088 Fällen Korrektur gemeldet (z.B. durch Weiterzug) – damit ist ein Bestandsaufwuchs in Höhe von 1112 jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten für umA in Sachsen zu verzeichnen. Aktuell (Stand 1. November 2023) sind Sachsens Jugendämter für 1720 umA zuständig. Die Bestandszahl hat sich in den vergangenen 18 Monaten mehr als verdreifacht.

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