Mit radikalen Kürzungen hat sich der Freistaat Sachsen seinen Doppelhaushalt 2025/2026 so zurechtgestutzt, dass am Ende eine „Schwarze Null“ unterm Strich steht. Doch diese Kürzungen gehen zu Lasten der Investitionen und der Kommunen, die nicht nur auf Fördergelder in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro verzichten müssen. Selbst bei den vom Freistaat auferlegten Pflichtaufgaben verzögert der Freistaat die Auszahlungen.

Und auch das werden ganz schnell Millionensummen, die auch den Haushalt der Stadt Leipzig weiter ins Minus drücken.

Die Stadt Leipzig wartet aktuell auf rund 15 Millionen Euro, die der Freistaat Sachsen ihm für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter schuldet. Das zeigt eine Kleine Anfrage (Drs 8/4172) der Bündnisgrünen-Abgeordneten Christin Melcher. Im Schnitt dauert die Bearbeitung einer Rechnung laut Staatsregierung über vier Monate, die längste sogar mehr als vier Jahre. Doch auf Druck der Bündnisgrünen sollen die Gelder nun ausgezahlt werden.

„Während die Jugendämter täglich für die Integration junger Geflüchteter arbeiten, bleibt der Freistaat seiner Verantwortung für die Kostenerstattung schuldig. Sachsenweit warten Landkreise und kreisfreie Städte auf mehr als 75 Millionen Euro, die ihnen das Land für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter schuldet. Allein die Stadt Leipzig wartet auf rund 15 Millionen Euro“, stellt Christin Melcher fest, Leipziger Abgeordnete sowie Sprecherin für Kinder und Jugend der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag.

„Die fehlenden Zahlungen treffen die Jugendhilfe, die ohnehin längst am Limit arbeitet, hart. Wenn Träger monatelang auf ihr Geld warten müssen, bricht ihre wichtige Unterstützungs- und Integrationsarbeit weg – zum Beispiel durch verzögerte Sprachkurse und zu wenig Betreuung. Dabei brauchen gerade Kinder Stabilität und Teilhabe. Wer Jugendhilfe ernst nimmt, muss pünktlich zahlen.“

Haushaltsausschuss gibt Gelder endlich frei

Laut Auskunft der Staatsregierung bestanden zum Stichtag 19. September 2025 offene Forderungen der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von rund 75 Millionen Euro. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 125 Tagen, die längste bei 1.470 Tagen. Eine vollständige Digitalisierung der Verfahren im Landesjugendamt ist erst ab Januar 2026 vorgesehen. Zur Frage, ob Kommunen Jugendhilfeleistungen einschränken mussten, verweigerte die Staatsregierung eine Antwort.

Die Kleine Anfrage von Christin Melcher hat das Problem offengelegt. Am Mittwoch, 12. November, hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages nun beschlossen, dass die Auszahlung der Gelder an die Kommunen endlich erfolgen kann.

„Der Druck von uns Bündnisgrünen hat gewirkt“, sagt Franziska Schubert, Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag. „Nach unserer Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung einen Gang zugelegt und im Haushalts- und Finanzausschuss die Freigabe der Gelder beantragt. Das haben wir heute beschlossen.

Nun muss die Staatsregierung sicherstellen, dass den Kommunen die zum Teil seit vier Jahren überfälligen Gelder schnell erstattet werden. CDU und SPD können nicht erwarten, dass die Kommunen in dieser Größenordnung in die Vorkasse gehen. Es ist gesetzlich geregelt, dass das Land die Kosten für die Integration vor Ort übernimmt. Die Kommunen leisten hier einen wichtigen Beitrag, obwohl sie finanziell ohnehin bereits am Limit sind.“

Christin Melcher fordert deshalb: „Es braucht umgehend verbindliche Fristen, mehr Personal und eine echte Digitalisierung! Die Begleichung der Kosten muss künftig in maximal 90 Tagen abgewickelt werden. Und wenn Verfahren stocken, müssen Vorschüsse möglich sein, damit Jugendämter handlungsfähig bleiben. Wer seine Verantwortung ernst nimmt, darf Kommunen nicht monatelang auf ihr Geld warten lassen und dabei die Integration aufs Spiel setzen.“

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