Das Schweizerhaus Püchau ist als preisgekrönter Kunst- und Kulturverein in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen seit 2010 aktiv. Mit Hilfe der Förderung über die „Sozialen Orte“ in Höhe von rund 161.200 Euro bis Ende 2024 kann der Verein seine Aktivitäten an zwei Standorten in der Wurzener Altstadt ausbauen und für alle öffnen.

Sozialministerin Petra Köpping: „Bei meinem Vor-Ort-Besuch in den beiden Wirkungsstätten des Vereins, Kulturzentrum ALM und DER LADEN – Raum für Kunst & Kultur, konnte ich mir ein Bild von der hervorragenden Arbeit des engagierten Trägers machen. Die langjährigen, vielfältigen Erfahrungen, die die Verantwortlichen sammeln konnten, zahlen sich aus und kommen der Stadtgesellschaft zu Gute.

Ich freue mich, dass wir diese wertvolle Arbeit vor Ort und auch deren Erweiterung durch mobile Angebote unterstützen können. Somit kann es in Wurzen sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen künftig mehr Raum zur Begegnung, zusätzliche zielgruppenorientierte Angebote zur kulturellen Beteiligung und Bildung sowie zur Stärkung digitaler Kompetenzen geben.“

Neben den bereits bestehenden lokalen Strukturen und der geplanten Schaffung mobiler Angebote soll auch ein Netzwerk zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Künstlerinnen und Künstlern sowie dem regionalen Handwerk entstehen. Die Menschen in der Region können außerdem die Räumlichkeiten für ihre zivilgesellschaftlichen Initiativen nutzen. Weiterhin sind Ausstellungen und künstlerische Workshops geplant.

Hintergrundinformation:

Im Sommer 2021 hat das Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums „Orte des Gemeinwesens“ mit den beiden Teilprogrammen „Soziale Orte“ und „Orte der Demokratie“ beschlossen. Für die „Sozialen Orte“ sind im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 pro Jahr jeweils vier Millionen Euro eingeplant.

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug.

Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von „Sozialen Orten“ mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines „Sozialen Ortes“ unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für „Soziale Orte“ bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig.

Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.

Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen gefördert werden. Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu einem Jahr gemäß aktueller Bekanntmachung bewilligt werden.

Bisher wurden durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) 38 Projekte als „Soziale Orte“ bewilligt.

Weitere Informationen: https://www.sms.sachsen.de/soziale-orte.html

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