In den frühen Morgenstunden des 22. Februar 2024 wurde eine fünfköpfige Familie von der Polizei aus ihrer Wohnung geholt und abgeschoben. Die Schutzsuchenden, die aus Venezuela geflohen waren und in einer Riesaer Gemeinschaftsunterkunft lebten, wurden nach Frankfurt/Main verbracht und von dort aus des Landes verwiesen.

Zur Familie gehörten drei Kinder. Die neunjährige Isabella hatte noch vor wenigen Tagen am Erstkommunionunterricht teilgenommen, weswegen es in der katholischen Gemeinde Riesa große Bestürzung gibt. 

Am 20. Februar 2024, hatten sich Vereine venezolanischer Flüchtlinge hilferufend in einem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer und an den sächsischen Innenminister Armin Schuster gewendet. Der Hilferuf blieb unerhört.

Im Brief hieß es unter anderem: „Mit diesem Schreiben möchten wir unsere tiefe Besorgnis über die Abschiebung venezolanischer Staatsangehöriger … zum Ausdruck bringen. Abgeschobene sowie Rückkehrende aus anderen europäischen Ländern wurden in Venezuela mehrfach Opfer willkürlicher Behandlungen durch Beamtinnen und Beamte des autoritären Regimes von Nicolás Maduro.

So wurden im November rund 200 venezolanische Passagiere eines Rückkehrfluges aus Island am Flughafen Caracas über Stunden hinweg von Sicherheitskräften festgehalten und aufgefordert, Blankodokumente zu unterschreiben, in denen sie des ‚Vaterlandsverrats‘ beschuldigt werden.

Vorfälle wie diese demonstrieren wiederholt, dass unser Herkunftsland nicht sicher ist und auch in der Vergangenheit für keinen seiner Bürger sicher gewesen ist. Abschiebungen und andere Formen erzwungener Rückkehr nach Venezuela stellen ein hohes Risiko für die körperliche und geistige Unversehrtheit der Betroffenen und ihrer Familienangehörigen dar, da sie Repressionen, physischer Gewalt, Schikanen und der Verletzung ihrer Menschen- und Bürgerrechte ausgesetzt sind.

In Venezuela herrscht weiterhin ein komplexer und vielschichtiger humanitärer Notstand mit systematischen und massiven Menschenrechtsverletzungen. Es ist allgemein bekannt, dass das venezolanische Regime keine verfassungsmäßigen Garantien, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung oder faire Verfahren bietet.“

Frank Richter, MdL: „Gewiss, der Staat ist verpflichtet, dem Recht und dem Gesetz Geltung zu verschaffen. Das gilt auch für Ausreisepflichtige. Wenn der Staat aber – wie das jüngste Beispiel der abgeschobenen Familie beweist – aufgrund seiner Gewalt gegen Kinder und integrationswillige Familien vorgeht, verliert er an Zustimmung und Vertrauen. In Venezuela herrscht ein autoritäres Regime, in dem die Menschenrechte mit Füßen getreten werden.

Natürlich kann Deutschland nicht alle Menschen aufnehmen, die verfolgt und unterdrückt sind. Diejenigen aber, die in Deutschland sind, dürfen nicht dahin abgeschoben werden, wo ihnen Verfolgung und Unterdrückung und Schlimmeres droht. Das gilt besonders für Kinder.

Die Venezolaner sind traditionell katholisch. In Sachsen leben viele Flüchtlinge aus diesem Land, das der DDR in vielfacher Hinsicht ähnelt. Ich empfehle den katholischen Gemeinden, die sich um die Integration ihrer Glaubensgeschwister sorgen, diese unter ihren besonderen Schutz zu stellen und sich vertrauensvoll an den sächsischen Innenminister zu wenden, der von sich behauptet, ein bekennender Katholik zu sein.“  

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