Mehr als 3.1600 Menschen haben sich schon gemeldet, weitere 2.400 werden noch gesucht: Im Superwahljahr ist die Stadt Leipzig wieder auf freiwillige Helferinnen und Helfer angewiesen, die die Wahlen mit absichern. Am Sonntag, 9. Juni, werden ein neues Europaparlament sowie parallel neue Stadträte und Ortschaftsräte für Leipzig gewählt, am 1. September wird zudem über den neuen Landtag abgestimmt. Zwischen 454.000 und 484.000 Menschen sind dafür wahlberechtigt.

Bei der Europawahl darf in diesem Jahr beispielsweise erstmals wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zudem ist auch die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner gewachsen, weshalb sich die Anzahl der Wahlbezirke im Vergleich zu 2019 um zehn auf jetzt 414 erhöht hat. Insgesamt sucht die Stadt für Europa- und Kommunalwahl knapp 6.000 Wahlhelfer, zur Landtagswahl werden noch etwa 5.000 benötigt.

Wahlleiter Dr. Christian Schmitt sagt: „So ein Superwahljahr ist natürlich eine logistische Herausforderung für die Stadtverwaltung. Deshalb laufen die Vorbereitungen für die Organisation der Wahlen bereits seit Anfang des Jahres 2023 auf Hochtouren. Wir hoffen, dass sich wieder viele Leipzigerinnen und Leipziger finden, die sich mit ihrem ehrenamtlichen Einsatz am Wahltag ganz persönlich für unsere Demokratie einsetzen.“

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass sich hier in der Regel mehr Frauen als Männer engagieren und diese tendenziell jünger werden: Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 lag das Durchschnittsalter der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei 44 Jahren, zur Bundestagswahl 2017 waren die Ehrenamtlichen im Schnitt noch 49 Jahre alt. 57 Prozent der Wahlhelfer sind weiblich. Im Mittel mussten sie einen Weg von 612 Metern zurücklegen, um zu ihrem Einsatzort in einem der Wahllokale zu gelangen.

Voraussetzungen für den ehrenamtlichen Dienst im Wahllokal oder in der Briefwahlauszählstelle sind die deutsche Staatsbürgerschaft, ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein Hauptwohnsitz in Leipzig. Für den Wahleinsatz erhalten Helferinnen und Helfer – je nach der Funktion, die sie übernehmen –eine Entschädigung in Höhe von 45 bis 105 Euro. Die entsprechende städtische Entschädigungssatzung war vor zwei Jahren angepasst und die Aufwandsentschädigung erhöht worden.

Informationen zur Wahlhelfertätigkeit sind unter www.leipzig.de/wahlhelfer zu finden. Interessierte können Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit dort über das Online-Bereitschaftsformular erklären. Auskünfte gibt es unter der Telefonnummer 123-2888 sowie per E-Mail unter wahlhelfer@leipzig.de.

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