Die Energiepreiskrise sorgt für einen Verbraucheransturm auf Steckersolargeräte, oftmals bekannt als Balkonsolargeräte oder -kraftwerke. Sie versprechen eine einfache Installation und verringerte Stromkosten. Sonderangebote und Schnäppchen haben Konjunktur.

Das machte sich auch die ALDI E-Commerce GmbH & Co. KG zu Nutze und bot in ihrem Internetshop ein Balkonsolargerät mit der Bezeichnung „600 W Plug & Play Balkon-Kraftwerk SP 175/350Wp“ an. Wer nun dachte, er kaufe ein Gerät mit 600 Watt Leistung, der war einer Irreführung auf den Leim gegangen. Das Balkonkraftwerk hatte nur eine maximale Leistungsfähigkeit von 350 Watt.

Die 600 Watt bezogen sich auf die Maximalleistung des eingebauten Wechselrichters, der den Gleichstrom der Solarpanele in Wechselstrom für den Haushalt umwandelt. Wo maximal 350 Watt hineinfließen, können aber auch nur maximal 350 Watt herauskommen, selbst wenn die Leistung des Wechselrichters größer ist.

Das sah auch das Landgericht Düsseldorf so und verurteilte das Unternehmen am 5. April zur Unterlassung dieser Werbeaussage (Aktenzeichen 38 O 198/23). Es war der Meinung, dass der Durchschnittsverbraucher zu Recht eine 600-Watt-Anlage erwarte. Weder die Angabe „350Wp“, noch die Erläuterungen in der Produktbeschreibung stellten dieses Verständnis in Frage.

„Aldi hat die irreführende Werbung bereits korrigiert“, sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir gehen davon aus, dass der Rechtsstreit damit beendet ist und das Unternehmen künftig rechtmäßig wirbt.“

Informationen, ob technisch alles mit rechten Dingen zu geht, wie man ein geeignetes Balkonsolargerät ersteht und ob sich dieses am eigenen Balkon oder auf der Terrasse tatsächlich lohnt, erhalten Ratsuchende bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen. „Unsere Energieexpert*innen können auch abschätzen, wie schnell sich die Investition bei der derzeitigen Lage und einem grob geschätzten Ertrag amortisieren wird“, ergänzt Lorenz Bücklein, Teamleiter Energie der Verbraucherzentrale Sachsen.

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