Vom 7. April bis 14. April 2025 wird das sechste Leipziger Jugendparlament gewählt. Dafür hat der Wahlausschuss jetzt aus insgesamt 24 eingegangenen Bewerbungen von Jugendlichen im Alter von 14 und 21 Jahren 23 zugelassen. Damit treten für die diesjährige Wahl 13 Kandidaten und 10 Kandidatinnen für 20 zu vergebende Sitze an.
Eine Übersicht über die Kandidatinnen und Kandidaten ist auf www.jugendparlament.leipzig.de/kandidierende zu finden. Am Freitag, den 4. April, 15:30 Uhr bis ca. 17:30 Uhr, lädt das Referat Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt 14- bis 21-Jährige in den Festsaal des Neuen Rathauses zu einer Veranstaltung mit den potentiellen Jugendparlamentariern ein. Nach einer Vorstellung der einzelnen Personen gibt es die Möglichkeit, ihnen Fragen zu stellen. Es wird um Anmeldung zur Veranstaltung bis zum 27. März 2025 an: jupa-wahl@leipzig.de gebeten.
Wahlberechtigt sind junge Frauen und Männern zwischen 14 und 21 Jahren, die mit Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet sind. Um die Hürde möglichst gering zu halten, ist kein Gang an die Urnen notwendig: Die Wahl findet online statt. Jugendliche, die über keinen eigenen Internetanschluss verfügen, können ihre Stimme aber auch im Online-Wahllokal in der Friedrich-Ebert-Str. 19a (1. Etage, Raum 212) zu folgenden Zeiten abgeben:
- Montag, 7. April 2025: 9:00-16:00 Uhr
- Dienstag, 8. April 2025: 9:00-18:00 Uhr
- Mittwoch, 9. April 2025: 9:00-16:00 Uhr
- Donnerstag, 10. April 2025: 9:00-16:00 Uhr
- Freitag, 11. April 2025: 9:00-12:00 Uhr
Jede Wählerin und jeder Wähler hat bis zu drei Stimmen, die sie bzw. er auf einen Bewerber kumulieren oder auch auf mehrere Bewerber verteilen kann.
Benachrichtigt werden die über 40.000 wahlberechtigten Jugendlichen per Post. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält alle wichtigen Informationen und einen Wahlaufruf des Jugendparlamentes sowie ein Zugangskennwort. Einen möglichen Missbrauch verhindern verschiedene Sicherheitsmechanismen.
Jedes Zugangskennwort kann nur einmal verwendet werden, mehrfache Stimmabgaben sind technisch ausgeschlossen. Die Herstellung einer Verbindung zwischen dem persönlichen Zugangskennwort und der Stimmabgabe ist technisch nicht möglich. Damit ist es ausgeschlossen, abgegebene Stimmen einem bestimmten Wähler zuzuordnen.
Weitere Informationen zur Wahl des Jugendparlaments sind auf leipzig.de zu finden.






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