Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat mit dem Arbeitgeberverband der energie- und versorgungswirtschaftlichen Unternehmen (AVEU) nach drei Verhandlungsrunden und insgesamt 13 Verhandlungsstunden einen Tarifabschluss erzielt.
Mit der Tarifeinigung erfolgt eine Erhöhung von 3,5 % zum 01.04.2025 mit einer Laufzeit von 12 Monaten sowie weiterer 3,5 % zum 01.04.2026 mit einer Laufzeit von dann 11 Monaten.
Erstmals werden Dualstudierende im Vertragswerk erfasst. Auszubildende und Dualstudierende erhalten zum 01.04.2025 eine Erhöhung von 95 Euro, zum 01.04.2026 von 75 Euro.
Für Beschäftigte in Schichtarbeit bzw. in Rufbereitschaft konnten die Nachtzuschläge verbessert werden. Außerdem gibt es jetzt einen tarifvertraglich gesicherten Umwandlungsanspruch von Entgelt in Freizeit.
Besonders wichtig war es der Tarifkommission von ver.di, dass es eine exklusive Mitgliederleistung geben sollte. Die bisher bestehende Praxis zur Gewährung von zwei Freistellungstagen zum Besuch einer Fachveranstaltung oder Schulung der Gewerkschaften wird auf drei Freistellungstage erhöht. Sollte der zweite oder dritte Tag durch eine Schulung nicht in Anspruch genommen werden können, besteht für gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte die Möglichkeit, sich diesen Tag durch eine Zahlung von 350 Euro abgelten zu lassen.
Frank Franke, Verhandlungsführer für ver.di: „Dieses Verhandlungsergebnis schmerzt uns in der Frage der Lohnerhöhung. Aber unter Berücksichtigung der Mitgliederleistung sind wir zufrieden.“
Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 30.05.2025 vereinbart. Die ver.di-Mitglieder werden jetzt um ein Votum zum Verhandlungsergebnis gebeten.






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