Am Sonntag, 22. Juni, können die Rückmarsdorfer Einwohnerinnen und Einwohner zwei Mitglieder ihres Ortschaftsrates wählen. Alle Wahlberechtigten haben hierfür spätestens bis zum 1. Juni ihren Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten, dieser informiert auch über die ausgewiesenen Wahlräume. Sie befinden sich im Ortsteilzentrum Rückmarsdorf (Ehrenberger Straße 5 A, barrierefreier Zugang) sowie in der Schule Rückmarsdorf (An der Friedenseiche 4, barrierefreier Zugang).
Derzeit ist bereits die Briefwahl möglich. Diese kann online unter www.leipzig.de/briefwahl beantragt werden sowie per Post (Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, 04092 Leipzig) oder E-Mail (briefwahl@leipzig.de).
Die Rückmarsdorfer können auch im Bürgerbüro Böhlitz-Ehrenberg zu den aktuellen Öffnungszeiten ihre Briefwahlstimme abgeben. Am Freitag, 20. Juni, kann die Briefwahl zwischen 12:30 Uhr und 16 Uhr zudem im Amt für Statistik und Wahlen durchgeführt werden (Thomasiusstraße 1, 2. Obergeschoss). In dieser Zeit ist das Bürgerbüro Böhlitz-Ehrenberg geschlossen.
Die Wahlergebnisse werden nach Schließung der Wahllokale öffentlich ermittelt und online unter www.leipzig.de/wahlen bereitgestellt. Der Gemeindewahlausschuss ermittelt schließlich am 25. Juni, 9 Uhr, im Neuen Rathaus (Martin-Luther-Ring 4 – 6, Turmzimmer 270) das amtliche Ergebnis. Diese Sitzung ist öffentlich.
Ausführliche Informationen zur Wahl sind im Internet unter www.leipzig.de/wahlen sowie im Leipziger Amtsblatt vom 24. Mai zu finden. Zudem gibt es für spezielle Fragen die Telefonnummer 0341 123-2865. Diese ist auch am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Hintergrund der Ergänzungswahl ist, dass der Ortschaftsrat aktuell mit weniger als zwei Dritteln der regulären Vertreterinnen und Vertreter besetzt ist: Der Ortschaftsrat Rückmarsdorf besteht normalerweise aus fünf Mitgliedern. Zur letzten Wahl am 9. Juni 2024 wurden alle diese Sitze besetzt. In der konstituierenden Sitzung des Ortschaftsrates hat allerdings ein Gewählter sein Mandat nicht angenommen, ein weiteres Mitglied wurde zum Ortsvorsteher gewählt.
Die Wahlperiode der Ortschaftsräte beträgt fünf Jahre und läuft dann bis zur nächsten regulären Wahl im Jahr 2029.
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