In einer kleineren Geflügelhaltung in Wermsdorf (rund 60 Tiere) hat das Veterinäramt Nordsachsen den amtlichen Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das bedeutet, es werden am 23.12.2025 auch für den Ausbruch Wermsdorf Schutz- und Überwachungszonen festgelegt.
Im Geoportal finden Sie hier die Schutz- und Überwachungszone des Ausbruchs Wermsdorf
Die Zonen des Ausbruchs Mutzschen vom 12.12.2025 und des Ausbruchs Wermdorf vom 23.12.2025 überschneiden sich teilweise. Allerdings sind die Fristen vom Übergang der Schutz- in die Beobachtungszone unterschiedlich. Daher können die Zonen beider Ausbrüche nicht verschmolzen werden.
In der Schutzzone Ausbruch Mutzschen liegen derzeit die Ortschaften Göttwitz, Wetteritz, Mutzschen und Roda. Diese geht aller Voraussicht nach am 07.01.2025 in die Überwachungszone Ausbruch Mutzschen über und sind gleichzeitig auch in der Überwachungszone Ausbruch Wermsdorf.
In der Überwachungszone Ausbruch Mutzschen und Ausbruch Wermsdorf liegen die Ortschaften der
- Stadt Grimma: Wagelwitz, Jeesewitz, Köllmichen (inkl. Merschwitz), Nauberg, Draschwitz, Poischwitz, Zschoppach, Ostrau, Dürrweitzschen, Frauendorf, Prösitz, Ragewitz, Pöhsig, Grottewitz, Zaschwitz, Gastewitz, Serka, Löbschütz, Würschwitz, Thümmlitz, Gornewitz, Denkwitz, Cannewitz, Gaudichsroda und Fremdiswalde;
- Stadt Wurzen: Wäldgen, Sachsendorf, Streuben und Kühren; und
- der Gemeinde Lossatal: Mark Schönstädt.
Die Ortschaft Meltewitz der Gemeinde Lossatal ist neu in der ÜberwachungszoneAusbruch Wermsdorf.
Für diese Ortschaften sind gelten die verfügten Maßnahmen bis die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Überwachungszone aufgrund des Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in 04779 Wermsdorf vom 23.12.2025 (AZ: 342/508.62.3-2/schm) festgelegte Überwachungszone aufgehoben wird.
Ergänzend noch die Orte in der Überwachungszone Ausbruch Mutzschen
Bitte beachten Sie, dass für die Ortschaften Motterwitz, Muschau, Böhlen, Leipnitz, Keiselwitz, Kuckeland, Papsdorf, Zeunitz, Haubitz, Bröhsen, Golzern, Deditz, Bahren, Schmorditz und Nerchau der Gemeinde Grimma, Neichen der Gemeinde Trebsen/Mulde und Pyrna sowie Burkartshain der Gemeinde Wurzen bis auf Widerruf des LÜVAs weiterhin die tierseuchenrechtlichen Maßgaben der Allgemeinverfügung zur Festlegung der Überwachungszone aufgrund des Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in 04668 Grimma-Mutzschen vom 12.12.2025 (AZ: 342-508.62.2/Wipp) gelten.
Im Anhang finden Sie die Verfügungen der Schutz- und Überwachungszone Ausbruch Wermsdorf.
Unter diesem Link finden Sie Geflügelpest Festlegung der Sperrzonen Ausbruch Mutzschen und Ausbruch Wermsdorf sowie weitere Informationen zur Geflügelpest und Empfehlungen für Schutzmaßnahmen, die den weiteren Ausbruch bzw. Übertragungen verhindern sollen.






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