Amtliche Dokumente wie Mahnbescheide oder Gerichtsbeschlüsse können ab 1. Januar 2026 auf der Internetseite www.leipzig.de/öffentliche-zustellung veröffentlicht werden, wenn der Empfänger unbekannt ist oder auf dem Postweg nicht erreicht wird. Derzeit erfolgt dies noch über Aushangtafeln in der Unteren Wandelhalle des Neuen Rathaus, dies entfällt künftig. Auch Aufgebote im Sinne des Vermögensgesetz werden ab dem kommenden Jahr nur noch unter der genannten Online-Adresse veröffentlicht.

Die öffentliche Zustellung ist nur zulässig, wenn andere Zustellungsversuche gescheitert sind. Rechtliche Grundlage für die Änderung ist das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) in Verbindung mit § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). 

Das Vermögensgesetz (VermG) regelt, wie in der DDR entzogenes Vermögen zurückgegeben oder entschädigt wird. Das so genannte Aufgebotsverfahren ist dabei ein Instrument, um unbekannte oder nicht auffindbare Eigentümer zu ermitteln.

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