Eilentscheidung: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme „Schwanenteichpark – Entschlammung und Sanierung“.

Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.

Der Oberbürgermeister gab außerplanmäßige Mittel in Höhe von 185.000 Euro für die Entschlammung des Schwanenteichparks frei. Die Stadt Grimma erhielt für die Maßnahme Fördermittel in Höhe von 166.500 Euro. Die Eigenmittel betragen 18.500 Euro. Die außerplanmäßigen Mittel werden nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt, sondern sind im Gesamtwert der Maßnahme enthalten.

Insgesamt sind für das Vorhaben sind rund 728.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über Zuwendungen aus dem Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ in Höhe von 655.000 Euro und knapp 73.000 Euro Eigenmitteln.

Nach dem Ablassen des Teichs im November 2025 konnte festgestellt werden, dass sich entgegen vorheriger Annahmen weniger Schlamm abgelagert hat. Ursprünglich waren die Entschlammungsarbeiten mit einem Schwimmbagger geplant. Wegen der geringeren Schlammablagerung ist dies nun mit einem normalen Bagger möglich, was sich kostengünstig auf das Gesamtprojekt auswirkt.

Um die Handlungsfähigkeit in Bezug auf dieses Projekt während der haushaltslosen Zeit 2026 zu gewährleisten, müssen die finanziellen Mittel außerplanmäßig in 2025 bereitgestellt werden.

Eine fristgerechte Vorlage im Stadtrat bzw. im Verwaltungsausschuss war nicht möglich, da die Kostenberechnung, als Grundlage für die Festlegung der Höhe der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung, vor den jeweiligen Ladungsfristen noch nicht vorlag. Der Beschluss kann nicht auf 2026 geschoben, werden da das Geld bereits in 2025 bereitgestellt werden muss.

Der Stadtrat wurde im Dezember 2025 über die Situation informiert. Die Stadträte bestätigten den Sachverhalt der Eilbedürftigkeit und sprachen sich für eine Eilbeschlussfassung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Entschlammung des Schwanenteichs aus.

Mit der Entschlammung des Schwanenteichs soll im Frühjahr 2026 begonnen werden.

Besetzung des Aufsichtsrates der Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH

Es informierte Oberbürgermeister Tino Kießig.

Der Stadtrat Grimma entsendet die folgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH.

Grit Naujoks (Stadtverwaltung Grimma); Thomas Junker, Steffen Knoll (BfG/ASL); Daniel Kurzbach, Bernd Aurig (Freie Wähler); Freddy Pinkert, Peter Peters (AfD); Peter Schäfer, Ralf Kühne (CDU-SPD).

Stadtrat Gunter Hantschmann (Freie Wähler) gab seinen Sitz im Aufsichtsrat zurück. Daniel Kurzbach (Freie Wähler) wurde entsandt.

Der Beschluss des Stadtrates aus der Januarsitzung 2025 zur Besetzung des Aufsichtsrates der Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH wurde aufgehoben.

Die Stadt Grimma führt die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH. Die Vertretung der Stadt und die Wahrung der kommunalen Interessen in der Gesellschaft erfolgen über den in der Satzung festgeschriebenen Aufsichtsrat.

Widmungen Plätze und Straßen

Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.

Der Stadtrat beschloss die Widmungen für die folgenden Parkplätze und Straßen als beschränkt öffentliche Wege und Plätze gemäß § 3 (1) Ziff. 4b Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG).

  • Parkplatz „Bürgerzentrum Nerchau“ als beschränkt öffentlicher Platz.
  • Parkplatz „Grundmühle“ als beschränkt öffentlicher Platz
  • Parkplatz „Straße des Friedens“ (südlich, gegenüber Rote Schule) als beschränkt öffentlicher Platz
  • Parkplatz „Obere Hauptstraße Mutzschen“ als beschränkt öffentlicher Platz
  • Teilstück der Straße „Am Pulverturm“ (Flurstück 666/35 [teilweise] und 678/13 [teilweise] als Ortsstraße. Der Abschnitt dient als Verbindung der Südstraße sowie der Straße „Am Pulverturm“
  • „Parkplatz Beiersdorf“ vor der Kindertagesstätte Schmetterling als beschränkt öffentlicher Platz.
  • „Parkplatz Wallgraben/Ecke Schulstraße“ als beschränkt öffentlicher Platz.

Die Aufnahme in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Grimma ist für alle öffentliche Wege und Plätze erforderlich.

Einreichen der Projektskizze zur Beantragung der Förderung im Zuge der Sanierung der Turnhalle Großbothen

Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.

Der Stadtrat beschloss die Herstellung der Antragslage mittels Projektskizze des Vorhabens „Sanierung Turnhalle Großbothen“ im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (Projektaufruf 2025/2026). Die Turnhalle Großbothen befindet sich in der Wilhelm-Ostwald-Straße 3a.

Die Sanierung der Sportstätte ist im Sportstättenentwicklungskonzept der Großen Kreisstadt Grimma als Maßnahme aufgenommen. Vor Erstellung der Projektskizze wurden die bautechnischen Voraussetzungen des Bestandsgebäudes hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen an den Sanierungsstandart geprüft.

Neben den Anforderungen an die Effizienzstufe der Gebäude, die Art der geförderten Maßnahmen und den Finanzierungsvoraussetzungen ist die Beschlussfassung des Rates für die Einreichung der Projektstudie erforderlich.

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