Ein umfassendes Gesetzespaket zur Stärkung des Verbraucherschutzes hat heute den Bundesrat mit der Unterstützung Sachsens passiert. Im Wesentlichen werden dadurch manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns, beim Vertrieb von Online-Finanzdienstleistungen verboten. Außerdem wird ein verpflichtender Widerrufsbutton eingeführt, mit dem im Internet geschlossene Verträge genauso einfach auch wieder aufgelöst werden können.

Verbraucherschutzministerin Petra Köpping: „Manipulative Geschäftspraktiken haben in den letzten Jahren zugenommen und die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr und mehr benachteiligt. Es bestand dringender Handlungsbedarf. Ich freue mich sehr, dass wir nun gesetzliche Regelungen haben, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen. Dafür haben wir uns gemeinsam mit den anderen Ländern stark gemacht.“

Ab Mitte Juni 2026 ist die Nutzung von Dark Patterns, also manipulativen Online-Designs, die Verbraucher irreführen oder zu ungewollten Käufen drängen, zivilrechtlich untersagt.

Staatsministerin Köpping: „Gerade im Bereich der Finanzdienstleistungen haben Fehlentscheidungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern negative finanzielle Folgen. Es ist daher gut, dass der erste Schritt in diese Richtung in diesem Bereich gemacht wird. Wir setzen uns aber weiter dafür ein, dass auch in anderen Bereichen des Verbraucheralltags Dark Patterns umfassend verboten werden – beispielsweise bei Hotelbuchungen oder dem Kauf von Kleidung.“

Außerdem wurde das Verbrauchervertragsrecht geändert, was Anbieter ab dem 19. Juni 2026 verpflichtet, auf ihren Webseiten einen gut sichtbaren Widerrufsbutton „Vertrag widerrufen“ bereitzustellen. Dies gilt auch für ausländische Händler und erleichtert den Widerruf von Fernabsatzverträgen erheblich.

Diese neue Regelung einer digitalen Widerrufsfunktion betrifft nicht nur Finanzdienstleistungen, sondern generell Fernabsatzverträge über Waren und Dienstleistungen, die mit Verbrauchern über Websites einschließlich Mobil-Apps abgeschlossen werden. Weitere Regelungen betreffen die strengere Regulierung von Umweltaussagen zu Produkten und Dienstleistungen.

Weiterhin erhalten Patientinnen und Patienten künftig auf Verlangen unverzüglich Einsicht in ihre vollständige Behandlungsakte. Transparenz und Selbstbestimmung stehen damit künftig weder beim Online-Einkauf noch im Gesundheitswesen zur Disposition.

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