Die EU-Kommission hat der Aufhebung der letzten ASP-Sperrzone im Landkreis Bautzen zugestimmt. Durch den Wegfall der Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Bautzen werden auch die letzten moderaten Einschränkungen aufgehoben. Ein entsprechender Antrag Sachsens wurde vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützt und vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) der EU-Kommission angenommen.

Damit bleibt in Sachsen nur noch der Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen als Sperrzone I erhalten. Dieser Streifen zwischen zwei parallelen Zäunungen von 654,5 km² Fläche bleibt so lange erhalten, wie auch im benachbarten Polen noch eine ASP-Sperrzone besteht. Der Schutzkorridor dient der Kontrolle des aus dem Nachbarland einwandernden Schwarzwilds.

Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Mit der Aufhebung der sogenannten Pufferzone im Landkreis Bautzen ist auch dieser letzte Hotspot der Afrikanischen Schweinepest wieder völlig frei von Beschränkungen. Das ist in diesem durch ehemalige und aktuelle Braunkohletagebaue für Jagd und Fallwildsuche teilweise schwer zugänglichen Gebiet ein besonders hervorzuhebender Erfolg. Dafür gilt mein Dank auch noch mal allen an der ASP-Bekämpfung Beteiligten im Landkreis Bautzen.“

Im Landkreis Bautzen waren die letzten ASP-Fälle in Sachsen festgestellt worden. Der letzte am 5. Februar 2025. Dieser lief ein Jahr danach aus. Somit gilt Sachsen seit dem 5. Februar 2026 wieder als ASP-frei. Dennoch wird die Tierseuchensituation in diesen Gebieten auch weiterhin intensiv überwacht. Von allen erlegten sowie tot aufgefundenen Wildschweinen werden Proben genommen, die auf das ASP-Virus untersucht werden. Nach Wegfall aller im Rahmen der ASP-Bekämpfung angeordneten Einschränkungen können Jagdausübungsberechtigte gesund erlegte Wildschweine wieder unmittelbar verwerten, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten.

Insgesamt wurden in den letzten fünfeinhalb Jahren 139.000 Wildschweinproben und knapp 100.000 Hausschweinproben durch die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) auf das ASP-Virus untersucht.

Der Rückbau der zu Einschränkung der Beweglichkeit der Wildschweine errichteten Zäune wird fortgesetzt. Von den insgesamt in den Sperrzonen errichteten 830 Kilometer Schutzzäunen wurden rund 500 Kilometer Zäunung bereits wieder entfernt. Nach einer Risikobewertung werden auch die Maßnahmen im Schutzkorridor gelockert. So wird die Westtangente des Zaunes geöffnet und die zur Verstärkung des Schutzkorridors errichtete mobile Schwarzwildbarriere wird schrittweise zurückgebaut. Der Freistaat hat für die ASP-Bekämpfung insgesamt rund 60 Millionen Euro aufgebracht.

Auch ohne aktuelle ASP-Fälle gilt es wachsam zu bleiben. Jäger, Wanderer und Spaziergänger sind weiterhin aufgerufen, verendete Wildschweine dem örtlichen Veterinäramt zu melden. Die Aufwandsentschädigung für Anzeige und Mitwirkung bei Probenahme und Bergung bleibt in ganz Sachsen erhalten. Auch das sorglose Wegwerfen von Lebensmittelresten bleibt ein Tabu, denn das ASP-Virus kann auch über verarbeitete Wurst- und Fleischprodukte verbreitet werden.

Schweinehalter sind verpflichtet, bei fieberhaften Erkrankungen der Schweine oder vermehrten Verendungen einen Tierarzt hinzuzuziehen, um gegebenenfalls eine meldepflichtige Seuche ausschließen zu lassen.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden.

Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgestellt.

In Sachsen wurden insgesamt 2398 ASP-Fälle nachgewiesen. Seit dem 5. Februar 2026 gilt Sachsen als ASP-frei. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen.

Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.

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