In Ostsachsen häufen sich derzeit Fälle unerwünschter Post. Vor allem ältere Menschen erhalten Nahrungsergänzungsmittel der Unternehmen Naturnah und der 2N-Naturprodukte GmbH und damit Rechnungen für Abo-Verträge, die sie nie abgeschlossen haben. Nur wenige Tage später folgt die nächste Überraschung: Post von einem Inkassounternehmen, das Geld für ein angebliches Jahresabo einfordert. Wer widerspricht, bekommt weitere Mahnungen und schließlich Schreiben eines zweiten Inkassos.

So läuft das Inkasso-Karussell ab

Die 2N-Naturprodukte GmbH (Naturnah) behauptet, dass Verbraucher*innen kostenpflichtige Abonnements abgeschlossen hätten. Nachweisbare Verträge oder Einverständniserklärungen der Betroffenen gibt es nicht. Die Forderung über den vermeintlichen Jahresbeitrag wird sofort an das Inkassounternehmen Quatripay GmbH weitergeleitet.

Trotz Widerspruchs der Verbraucher*innen mahnt die Firma mehrfach und bietet Ratenzahlungen an. „Wer darauf eingeht, riskiert, dass dies rechtlich als Schuldanerkenntnis gewertet wird“, warnt Kamila Kempfert, Beratungsstellenleiterin in Görlitz.

Das Ziel: Druck aufbauen, Zahlungen erzwingen

Nachweise wie Vertrag, Vollmacht oder Nachweis für die Abtretung legt die Quatripay GmbH trotz der Verbraucherwidersprüche nicht vor. Stattdessen wird die bestrittene Forderung an ein weiteres Inkassounternehmen, Media Finanz, weitergegeben, welches nun zusätzlich Inkassogebühren verlangt. Ziel ist es, Druck aufzubauen und Zahlungen zu erzwingen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. „Ein typisches Inkasso-Karussell“, erklärt Kamila Kempfert.

Was ein Inkassounternehmen darf – und was nicht

Inkassounternehmen dürfen Forderungen nur weitergeben, wenn sie selbst Inhaber der Forderung durch Abtretung geworden sind oder der Gläubiger sie neu beauftragt hat. Schuldbefreiende Zahlungen können zudem nur an Inhaber von Forderungen oder aber ordnungsgemäß Bevollmächtigte erfolgen. Ohne Nachweis einer wirksamen Abtretung fehlt der Quatripay GmbH und Media Finanz die rechtliche Grundlage für ihr Vorgehen. 

Inkassokosten dürfen zudem nur verlangt werden, wenn eine fällige, einredefreie Hauptforderung besteht und sich Verbraucher*innen tatsächlich im Zahlungsverzug befinden. „In diesem Fall fehlen jedoch ein wirksamer Vertrag, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung sowie ein Nachweis über eine Mahnung“, sagt Kamila Kempfert.

Besonders problematisch ist auch die Weitergabe personenbezogener Daten von einem Inkassounternehmen (Quatripay) an ein anderes (Media Finanz), obwohl die Forderung bestritten ist. Ein solches Vorgehen kann gegen Datenschutzrecht verstoßen.

In einem Fall stellte Media Finanz auf den Widerspruch der Verbraucherzentrale Sachsen die Forderung ein. Das unterstreicht, wie wichtig es ist, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten und unterstützen zu lassen.

Warum die Forderungen grundsätzlich zu beanstanden sind:

  • Fehlender Vertragsschluss: Keine übereinstimmenden Willenserklärungen; die Verbraucher*innen haben keinen Vertrag geschlossen
  • Fehlende Widerrufsbelehrung: Frist läuft nie an; Widerruf jederzeit wirksam
  • Kein Verzug: Fehlende Mahnung und Nachweis der Fälligkeit
  • Unberechtigte Inkassokosten: Wo keine Hauptforderung besteht, entsteht auch kein Anspruch auf Nebenforderungen

Betroffene Verbraucher*innen erhalten Unterstützung bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 696 2929 vereinbart werden. 

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