Die Sächsische Staatsregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Sächsischen Gewalthilfegesetzes zur Anhörung freigegeben. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist der Ausbau und die Absicherung der bestehenden Schutz- und Beratungsstrukturen. Das Gewalthilfesystem ist, gemäß den Anforderungen des Bundes, in der Fläche auszubauen, sodass in jedem Landkreis, bzw. Kreisfreier Stadt bedarfsgerechte Schutz- und Beratungskapazitäten eingerichtet werden.

Das Gesetz bezieht dabei auch männliche Betroffene von häuslicher Gewalt in den Anwendungsbereich ein und sichert damit einen umfassenden Schutz aller Betroffenen.

Staatsministerin Petra Köpping: „Die heutige Kabinettsentscheidung ist der erste Schritt für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in Sachsen. Mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundes als erstes Bundesland ebnen wir den Weg zum Schutz aller Betroffenen. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt stellen ein immenses gesellschaftliches Problem in ganz Deutschland und auch in Sachsen dar. Die Lagebilder des Landeskriminalamtes weisen seit Jahren steigende Fallzahlen aus. Dem kann nur mit einem entschiedenen Handeln entgegengetreten werden.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist es daher, den Betroffenen ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem zur Verfügung zu stellen. Damit setzen wir nicht nur die Vorgaben des Gewalthilfegesetzes um, sondern erfüllen auch maßgebliche Forderungen der Istanbul-Konvention, der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und des Landesaktionsplans in Umsetzung der Istanbul-Konvention in Sachsen.“

Die bestehenden 21 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen sowie Männerschutzeinrichtungen sollen zunächst bis 2028 von aktuell 208 Plätzen um 19 Plätze auf 227 Plätze ausgebaut werden. Dies entspricht einem Aufwuchs von 9,1 Prozent. Zusätzlich erhalten die Schutzeinrichtungen je nach Einrichtungsgröße Personalstellen für die Beratung der mitbetroffenen Kinder und Jugendlichen.

Die Personalressourcen in den Beratungsstellen zu häuslicher oder zu geschlechtsspezifischer Gewalt, zu Menschenhandel sowie zur Täterberatung sollen sich an der Einwohnerzahl bemessen, so dass auch für die Großstädte angemessene Ressourcen durch das Sozialministerium finanziert werden. Die Beratungsstrukturen bekommen bis 2028 insgesamt 11 Prozent mehr Stellen. Aktuell sind es 66,9 Stellen.

Damit verbunden ist eine gesicherte Finanzierung der Einrichtungen, die das Hilfesystem tragen. Der Bund verpflichtet sich bis 2036 die Länder zu unterstützen, so dass Sachsen für 2027/2028 insgesamt 11,8 Millionen Euro erhält. Daneben muss der Freistaat Sachsen für das Gewalthilfesystem in den nächsten zwei Jahren insgesamt Landesmittel in Höhe von 27,3 Mio. Euro einplanen.

Gleichzeitig werden die Kommunen entlastet, da deren Kofinanzierungsanteile das Land übernimmt. Auf diese Weise kann der Freistaat Sachsen dem ab 2032 geltenden Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung gerecht werden. Daneben soll auch eine zentrale landeseigene Koordinierungsstelle, eine sogenannte nach Landesrecht zuständige Stelle, neu geschaffen werden, die die Weitervermittlung von Betroffenen unterstützt, die eine Schutzunterkunft benötigen. Die Koordinierungsstelle übernimmt zudem die Absprachen mit anderen Bundesländern, wenn Betroffene außerhalb Sachsens untergebracht werden müssen.

Staatsministerin Köpping abschließend: „Das Ziel besteht darin, dass wirklich jede Frau den notwendigen Schutzplatz erhält, nicht mehrere Einrichtungen abtelefonieren muss und nicht mehr abgewiesen wird. Gleichzeitig ist es mit der Absicherung und dem Ausbau des Hilfesystems nicht getan. Die Gesellschaft insgesamt muss sich der Gewalt in ihrer Mitte stellen.“

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