Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt auf Antrag der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB) den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Straßenbahnanlagen in der Lützner Straße zwischen Plautstraße und Henriettenstraße einschließlich des dafür notwendigen Straßenausbaues erlassen. Nachdem die westlich und östlich anschließenden Abschnitte der Lützner Straße in den vergangenen Jahren bereits ausgebaut worden sind, kann nunmehr auch der in schlechtem gleis- und straßenbaulichem Zustand befindliche Abschnitt im nunmehr planfestgestellten Bereich ausgebaut werden.

Das Vorhaben folgt dem Konzept der LVB, die Straßenbahnbetriebsanlagen für bestimmte Linien, darunter auch für die neben der Linie 8 in der Lützner Straße verkehrende Linie 15, auf sogenannten Stadtbahnstandard auszubauen. Dieser Standard sieht vor allem die Anlegung behindertengerechter Haltestellen und die Trennung von Straßen- und Straßenbahnverkehr durch eine Gleisführung auf separierten Bahnkörpern vor. Das Konzept entspricht den Festlegungen des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig. Zudem ist die genehmigte Straßenverbreiterung in diesem Bereich von der Stadt Leipzig bereits im Jahre 2001 im Bebauungsplan “Am Kanal” festgesetzt worden.

Vorgesehen ist der vollständige Neubau der Gleis- und Fahrleitungsanlagen. Die Gleise sollen künftig vom westlichen Bauanfang bis zur Eisenbahnüberführung am DB-Haltepunkt Lindenau weitgehend auf einem separierten, mit Rasen eingedeckten Bahnkörper verlaufen. Anstelle der bisherigen Haltestelle Radiusstraße soll unweit östlich in Höhe Credestraße eine neue behindertengerechte Haltestelle in straßenmittiger Insellage gebaut werden. In gleicher Weise soll die Haltestelle am Busbetriebshof Lindenau ausgebaut werden. Für die Separierung der Gleise muss die Lützner Straße verbreitert werden. In diesem Zusammenhang sollen in beiden Richtungen der Lützner Straße fahrbahnbündige Radfahrstreifen angelegt werden. An der Eisenbahnüberführung am DB-Haltepunkt Lindenau werden die Radfahrstreifen jenseits der Kfz-Fahrbahn in den Fußwegbereichen geführt. Die Einmündungsbereiche der Nebenstraßen werden angepasst, vorhandene Grundstückszufahrten werden wieder hergestellt. Die Planung sieht außerdem vor, über weite Teile des Bauabschnittes an den Gehwegrändern Bäume zu pflanzen und Kfz-Parkflächen anzulegen.

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Für die Eigentümer einer Reihe von Grundstücken entstehen durch die Straßenumbauten Ansprüche auf Entschädigung für passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster u. ä.) nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Planfeststellungsbehörde hat die Ansprüche im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt.

Die Baumaßnahmen erfordern die Verlegung und Installation neuer LVB-Bahnstromkabel, Kabelverteilerschränke und weiterer Anlagen. Sie erfordern außerdem die Um- und Neuverlegung einer Vielzahl von Ver- und Entsorgungs- sowie Telekommunikationsanlagen.

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