Niemand versteht den Eisvogel. Trotz Monitoring scheint unklar, wie gut oder schlecht es der Population im Leipziger Auwald geht. Aber Johannes Hansmann und Prof. Bernd Gerken vom Sächsischen Aueninstitut für Mitteldeutschland bzw. NuKLA e.V. fragen kritisch nach – mit einem Offenen Brief an die Naturschutzbehörde sowie das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig. Denn der Auwald ist ausgewiesenes Natur- und Vogelschutzgebiet. Und der Eisvogel steht als in Sachsen gefährdet auf der roten Liste.

Am 15. März meldete die Stadt Leipzig „Eisvogel-Population auch 2017 stabil“. „Fragwürdig“, kritisieren Hansmann und Gerken, da „die Population von 2016 zu 2017 um die Hälfte zurückgegangen sei“. Die Begründung des kalten Winters? „Im 10-Jahres-Vergleich zählte der Winter 2016 zu 2017 zu den wärmeren Wintern.“ Jedoch der ausgeprägte Kälteeinbruch im aktuellen Vorfrühling ließe einen noch stärkeren Rückgang der Population befürchten. „Möglicherweise haben wir 2018 nur noch ein Brutpaar?“ Und das Szenario für 2019 könne noch düsterer werden.

Nächster Punkt: Bootsverkehr. „Eisvogel pfeift auf den Bootsverkehr“, titelte die LVZ tags darauf. Das Kontra von Hansmann und Gerken: „Wir halten die Aussagen bezüglich des Schutzes der Eisvögel im Leipziger Auwaldsystem für nicht zielführend, sondern beschönigend.“ Boote erzeugen definitiv Stress.

Der Gutachter Kipping vermittle zwar die Auffassung, der Bootsverkehr würde die Eisvögel nicht beeinträchtigen. An anderer Stelle des Berichts werde jedoch – in krassem Widerspruch dazu – mitgeteilt, dass die Sperrzeiten weiterhin wichtig wären. Die Beeinträchtigung der Eisvögel durch zu hohes Verkehrsaufkommen werde eingeräumt, aber nicht ausgesprochen.

Sperrzeiten? Ja. Offiziell gilt: „Ab 1. März 2018 ist für muskelbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art das Befahren des Floßgrabens außerhalb der Zeiten 11:00-13:00, 15:00-18:00 und 20:00-22:00 untersagt. Für maschinenbetriebene Wasserfahrzeuge aller Art ist das Befahren grundsätzlich untersagt. Außerdem ist das Betreten und Befahren der Ufer einschließlich eines 20 m breiten beidseitigen Uferstreifens und das Freilaufenlassen von Hunden verboten.“

Diese Sperrzeiten sollten genauer als bisher überwacht werden, empfehlen Hansmann und Gerken. „Die Bürgerinnen und Bürger sind entsprechend zu informieren, und sie werden die Aufforderung zur Schonung befolgen, wenn diese konsequent überprüft wird.“

Außerdem solle jede Möglichkeit genutzt werden, die Habitatbedingungen für die Eisvögel zu verbessern. Beispiel Sturmwurfholz: „Der Floßgraben hat durch dieses Ereignis den Optimalzustand eines beruhigten Waldgewässers für den Eisvogel und die gesamte Fauna und Flora erhalten.“ Windbruch sei ein natürliches Ereignis und im Floßgraben ein naturnaher Zustand. Daher sollten die Baumstämme im Wasser bleiben – als optimaler Lebensraum für Eisvogel, aber auch Libellen, Jungfische und weitere Wasserlebewesen.

Eisige Winter setzen dem Leipziger Eisvogel heftig zu

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