… und Action! Seit dem diesjährigen Saisonstart Anfang April wird wieder gepaddelt. Und die Nutzerzahlen an den Schleusen Connewitz und Cospuden treiben den Naturschützern die Sorgenfalten auf die Stirn. Nein, nicht nur, es sind auch Zornesfalten – nicht zum ersten Mal.

Im Gegensatz dazu hatte die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland für 2017 voller Stolz einen doppelten Paukenschlag verkündet: 28.000 Paddelboote wurden in der letzten Saison gezählt, 600 Motorboote. Nie zuvor wurde so viel durch den Auwald gepaddelt. 19.000 schleusten sich in Connewitz in Sichtweite des Schleußiger Weges ein. Damit zählt die Connewitzer Schleuse zu den zehn am häufigsten genutzten touristischen Schleusen Deutschlands.

Dabei ist das gewerbliche Paddeln im Naturschutzgebiet per se nicht erlaubt! „Alle Leipziger Gewässer sind keine Wasserstraßen und unterliegen somit der Gemeingebrauchsordnung“, erläutert Wolfgang Stoiber. Das heißt, sie könnten privat oder auch sportlich genutzt werden, so der Vorsitzende des Vereins Naturschutz und Kunst im Leipziger Auwald (NuKLA).

Bootsverleihe hingegen benötigen demnach eine offizielle Gestattung, nachdem ihre Umweltverträglichkeit belegt ist. Aber ohne Nachfragen, Positionspapiere oder Beschwerden bei der Oberen Naturschutzbehörde seitens der Naturschützer scheint sich bei der Stadt Leipzig diesbezüglich wenig zu tun.

Betrachten wir das leidige Katz-und-Maus-Spiel exemplarisch am aktuellen Beispiel der sowohl notwendigen als auch jahrelang fehlenden Gestattung für gewerbliche Bootsverleihe: Bereits 2016 ist der Sachverhalt öffentlich bekannt und wird von der Amtsleiterin des Umweltschutzamtes Freifrau von Fritsch eingeräumt. Da die Paddler kaum selbst auf die Umweltverträglichkeit ihres Tuns achten könnten, hakt NuKLA nach.

Antwort: keine Antwort, verbunden mit der Ankündigung, dass es immer keine Antwort geben werde. Stoiber wendet sich an die Landesdirektion, welche bestätigt, dass gewerbliche Bootsverleihe tatsächlich eine solche Gestattung benötigen und sie dennoch nicht besitzen. Dazu der Vorschlag an die Stadt Leipzig, dies bis zum Saisonstart im April 2017 zu regeln.

Richtig, 2017. Zuerst kommt die Idee auf, die Bootsverleiher sollten die Gestattung beantragen und zugleich nachweisen, dass sie umweltverträglich seien. Realistisch oder nicht, die Zeit vergeht. Im Quartalsgespräch im März 2017 mit den Umweltverbänden hieß es, ein Gutachten über die Umweltverträglichkeit sei so gut wie fertig und könne nach der Endbearbeitung eingesehen werden.

Stoiber fragt nach: Im Mai 2017 wird noch endbearbeitet. Stoiber fragt erneut: Im September liegt das Gutachten vor, nun ja fast. Für alle Fließgewässer, die städtischen, wie auch jene im Auwald zeichnet sich eine Gestattung der gewerblichen Bootsverleihe ab – ohne mengenmäßige Beschränkung.

NuKLA und die Grüne Liga lehnen das Gutachten in einer umfangreichen Stellungnahme ab. „Damit ist das Gutachten beziehungsweise die Gestattung aus unserer Sicht im Verfahren“, blickt Stoiber zurück. Gut. Anfang 2018 scheint ihm die Zeit reif, in der Landesdirektion mal wieder nach dem Stand der Dinge nachzufragen.

Ergebnis: Die wasserrechtliche Gestattung für innerhalb der Stadt sei erteilt. „Das Befahren des Floßgrabens mit Verleihbooten konnte noch nicht geregelt werden. Die Stadt Leipzig beabsichtigt, das anhängige Verwaltungsverfahren bis zum Beginn der Saison 2018 (Ostern) abzuschließen“, so der technische Sachbearbeiter Tobias Weise im Leipziger Amt für Umweltschutz. Okay.

Aber im April stolpert Stoiber über die Werbung für eine Paddeltour zum Cospudener See – offensichtlich sind Gestattungen erteilt worden. Er fragt mal wieder nach. Und die Antwort des gleichen Sachbearbeiters spricht für sich: „Die Stellungnahme der Grünen Liga im Rahmen des naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens war ablehnend (nicht nur bzgl. des Floßgrabens).

Insofern wurde fachlicherseits den Forderungen der Grünen Liga bei den Entscheidungen der Naturschutzbehörde und nachfolgend dann auch bei den wasserrechtlichen Gestattungen nicht entsprochen.

Hinsichtlich der Einbeziehung der anerkannten Naturschutzvereinigungen im Rahmen des erforderlichen naturschutzrechtlichen Einvernehmens für die wasserrechtlichen Gestattungen wurde eingeschätzt, dass eine formelle Beteiligung nach BNatSchG [Bundesnaturschutzgesetz] nicht zwingend erforderlich ist, sondern dass eine solche Beteiligung freiwillig durchgeführt wird.

Daher ist aus naturschutzrechtlicher Sicht auch eine formelle Antwort mit Begründung, warum den Argumenten/Forderungen nicht gefolgt wurde, ebenfalls nicht zwingend erforderlich.“

Fazit: Ihr seid dagegen. Also entscheiden wir gegen euch. Und die ordentliche Beteiligung der Umweltverbände schätzen wir passenderweise als freiwillig ein. Keine Diskussion.

Wenn eine angemessene Umweltverträglichkeitsprüfung im Naturschutzgebiet das Happy End ist, können NuKLA und die Grüne Liga nach ihrem eingelegten Widerspruch lediglich juristisch prüfen lassen, ob die Stadtverwaltung willkürlich agiert. Keine Diskussion.

Das Eisvogel-Monitoring und ein dicker Brief an Leipzigs Naturschutzbehörde

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Es gibt 2 Kommentare

Neuer Autor in der LIZ. Der (auch) wieder ein bisschen von vorn anfängt und lernen muss, dass hier (wie anderswo auch) alles noch viel schlimmer ist, als es so schon schlimm erscheint. Die tatsächliche Realität, die Demagogie und menschenverachtende Willkür der sogenannten Akteure, die alles so schön (kaputt) machen wollen, was wir wirklich brauchen, um glückliche und erfüllt lebende Menschen zu sein, damit wir um so mehr als Verbraucher (der Welt) dem Kapital zur willfährigen Verfügung stehen, sind so gravierend, dass der gesunde und gleichwohl auch kritische Menschenverstand sich weigert, sich dieses Ausmaß vorzustellen. Da kann ein alter Hase in Sachen Wie-machen-die-einfach-weiter-ihr-Ding-und-die-Leute-dumm nur die Wände hochgehen, zumal gerade die LIZ hierzu viel geschrieben hat. Aber, lieber Olaf, der stete Tropfen… Einfach Deinen Text immer wieder reinkopieren: es lesen ihn bestimmt immer andere, diesmal Frank. Und fangen vielleicht auch an zu ahnen, dass es nicht nur um Boote geht.

“Dabei ist das gewerbliche Paddeln im Naturschutzgebiet per se nicht erlaubt!”

Nein, nicht nur im Naturschutzgebiet sondern generell! Das Wasserrecht ist in diesem Sinne ein Schutzgesetz. Es ist ein Verbotsgesetz. Mit der Möglichkeit, etwas zu “gestatten”. Wo ist das Verständnisproblem?!
Eine gewerbliche und/oder motorisierte Nutzung sind grundsätzlich verboten.
Deshalb ist auch die Motorbootfahrerei auf dem Elster-Saake-Kanal verboten. Was auch alle wissen. Entgegen dieses Wissens etwas anderes öffentlich behaupten. M.a.W. wird gelogen, daß sich die Balken biegen.

Und auch in diesem Artikel wieder die völlig selbstverständliche Erwähnung der sogenannten “Steuerungsgruppe”. Rechtlich ein Nullum. Es gibt sie rechtlich nicht. Es wird aber so getan als ob. Das ist Fake-Demokratie!
Und sinnigerweise ist die Landesdirektion Mitglied der sogenannten “Steuerungsgruppe”. Die beschließen im Auftrag des Freistaates (die LDS ist Mittelbehörde) die rechtswidrige Gewässerbenutzung mit, genehmigen diese und wenn es nicht anders geht, wird eben zugesehen. Geduldet. Legal, illegal, scheißegal. Wir bestimmen schließlich, wir sind der Staat…. Gesetze? Pahhh, klagt doch! Ihr habt eh kein Geld. Also machen wir weiter das, was wir (!) wollen. Und immer weiter und immer weiter. Demokratie? Rechtsstaat? Bleiben wir beim Wasser. Fließt alles den Floßgraben mit runter. Nur wir, wir bleiben und bestimmen.
Damit es etwas verschleiert wird, inszenieren wir noch so eine Volksverdummung wie die sogenannte “Charta 2030”.

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