Ist die Wolfgang-Heinze-Straße in Connewitz eine besonders laute Straße? Auf den ersten Blick erst einmal nicht. Und in den Lärmkartierungen der Stadtverwaltung auch nicht mehr als andere Hauptstraßen. Obwohl das nicht viel heißt. Die Kartierungen sind Modellierungen, keine Messungen. Und es kann durchaus sein, dass ein Lärmfaktor in die städtischen Rechnungen nicht eingeflossen ist. Die Connewitzer Stadträtin und Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke) wünscht sich jedenfalls Tempo 30 in der Wolfgang-Heinze-Straße.

„Die Wolfgang-Heinze-Straße im Leipziger Süden verfügt im Bestand über einen im Moment nicht genutzten Gleiskörper der ehemaligen Straßenbahnlinie 9. Die Schienen sind jedoch als Großverbundplatten verlegt und zudem durch Pflastermaterial umgeben. Der Kfz-Verkehr in der Wolfgang-Heinze-Straße wird in Mittellage auf den ehemaligen Schienen geführt. Jede und jeder Anwohner/-in kann ein Lied davon singen, welche Lärmentwicklung dieser Kfz-Verkehr auf den ehemaligen Schienen der LVB erzeugt“, schreibt Juliane Nagel in ihrer Anfrage, mit der sie erfahren will, ob die Stadt etwas zur Lärmminderung unternehmen möchte.

„Um möglichst schnell eine Verbesserung zu erzeugen, sollte eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h auf 30 km/h in Betracht gezogen werden.“

Aber die Stadt hat derzeit keine konkreten Planungen zur Lärmminderung an der Wolfgang-Heinze-Straße, antwortet ihr nun das Verkehrs- und Tiefbauamt.

„Die im April 2020 von der Ratsversammlung beschlossene 1. Fortschreibung des Lärmaktionsplans enthält zum Kfz-Verkehr auch die Straßen(abschnitts)-Listen für Maßnahmen erster und zweiter Priorität. In beiden Listen ist die Wolfgang-Heinze-Straße nicht enthalten. Dem Lärmaktionsplan sind keine Anhaltspunkte zu entnehmen, wonach in der Wolfgang-Heinze-Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung zur Lärmminderung nach § 45 Abs.1 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen erforderlich ist.“

Und auch zur Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h böten der aktuelle Lärmaktions- und der Luftreinhalteplan keine Grundlage, erklärt das Verkehrs- und Tiefbauamt.

In der Wolfgang-Heinze-Straße sieht es keine „Erfordernis – und damit eine Berechtigung – zur Aufstellung eines städtebaulichen Plans allein aufgrund der Lärmsituation.“

Eben weil die „Straße schon im Lärmaktionsplan nicht als prioritär enthalten ist. Zudem müsste ein Plan unter anderem hinreichend konkret die verkehrsmäßigen Planungen in einem zu bestimmenden räumlichen Bereich darstellen, mit denen bestimmte Straßenzüge entlastet und welche neuen Straßenzüge in für die dortigen Anwohner zumutbarer Weise belastet werden sollen und können.

Dies ist im infrage kommenden Stadtteil weder möglich noch gewollt. Ganz im Gegenteil begründet die geordnete städtebauliche Entwicklung gerade eine Differenzierung zwischen Haupt- und Wohngebietsstraßennetz, wobei die Wolfgang-Heinze-Straße durch ihre Lage und Funktion im Straßennetz zum Hauptstraßennetz gehört.

Für eine städtebauliche Planung zur geordneten städtebaulichen Entwicklung bietet die Lärmsituation in der Wolfgang-Heinze-Straße somit keine Grundlage. Damit fehlt es auch an einer Ermächtigung, um eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dieser Grundlage anordnen zu können.“

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