Es tut sich was auf dem Uferstreifen am Elstermühlgraben zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Elsterstraße. Auch wenn es derzeit noch nicht ganz danach aussieht. Doch versperren oder zubauen darf jetzt kein Anlieger mehr den Fußweg am Nordufer des Elstermühlgrabens. Und wo er seit 2015 ausgebaut ist, ist er aktuell auch frei.

Weiter westlich beginnt dann der Schlängellauf, weil dort lauter Autos geparkt sind, die dort überhaupt nicht hingehören. Aber wenn gerüchteweise erzählt wird, das Flurstück 4929 (das den gesamten Kanalabschnitt an dieser Stelle umfasst), sei in Privatbesitz, bestätigt das Amt für Stadtgrün und Gewässer auf Nachfrage, dass dem nicht so ist und auch vorher nicht so war: „Der Elstermühlgraben BA 3/Teilbauabschnitt 3.3 wurde auf den Flächen der Stadt Leipzig errichtet.“Und zwar mit dem Fußweg auf der Nordseite. Was ja scheinbar die ganze Zeit zur Debatte stand, weil sich 2015 augenscheinlich einer der Gebäudeeigentümer auf dieser Seite besondere Vorrechte gesichert hatte. Was dann für den heute doch etwas unvollständigen Eindruck sorgt, wie das Amt für Stadtgrün und Gewässer vorsichtig umschreibt: „Aufgrund unterschiedlicher Restriktionen für diese Fläche war zum Zeitpunkt der Errichtung des Elstermühlgrabens keine andere Ausführung möglich.“

Das kommt natürlich wieder weg: privates Verbotsschild am Uferweg. Foto: Ralf Julke
Das kommt natürlich wieder weg: privates Verbotsschild am Uferweg. Foto: Ralf Julke

Was freilich nichts daran ändert, dass der zwei Meter breite Streifen der Stadt gehört. Er wurde bei den Planungen für den zu öffnenden Abschnitt des Elstermühlgrabens extra mit eingeplant, weshalb der Mühlgraben dann schmaler wurde und eben nicht mehr – wie zu Zeiten von Karl Heine – direkt bis an die Privatgrundstücke heranreicht. Damals waren das wirklich noch Ufergrundstücke. Aber bei der Freilegung des Elstermühlgrabens achtet die Stadt darauf, möglichst auf der ganzen Strecke auch begleitende Fuß- und Radwege durchgängig anzulegen.

„Der besagte Grundstücksstreifen des Flurstückes 4929 (Elstermühlgraben) ist mit der Öffnung des Elstermühlgrabens entstanden. Die Nordgrenze dieses Flurstückes war bis zur Verfüllung des Elstermühlgrabens die direkte Grenze zwischen Gewässer und Privatgrundstück“, teilt uns das zuständige Amt mit.

„Aus verschiedenen Gründen konnte die komplette historische Breite des Elstermühlgrabens nicht wieder hergestellt werden. Der Elstermühlgraben ist jetzt schmaler und es entstand der besagte ca. 2 m breite Grundstücksstreifen. Dieser Grundstücksstreifen befindet sich in der Zuständigkeit des Amtes für Stadtgrün und Gewässer.“

Aber unübersehbar ist natürlich, dass der ausgebaute Weg auf Dreiviertel der Strecke endet. Hier will das Amt für Stadtgrün und Gewässer 2022 tätig werden, auch noch den Rest verfügbar zu machen: „Das Amt für Stadtgrün und Gewässer plant diese Fläche des Grundstücksstreifens im Jahr 2022 neu zu ordnen und ordnungsgemäß zu befestigen, um das Parken perspektivisch zu verhindern und um eine für alle Betroffenen zufriedenstellende Nutzung zu sichern.“

Und das heißt auch, dass das selbst gemalte Schild dort verschwindet, das quasi den Durchgang verbietet: „Das Schild ‚Durchgang verboten‘ wird im Zuge der nunmehr geplanten Neugestaltung der Fläche wieder entfernt.“

Nebenan wird ja in naher Zukunft auch wieder gebaut. Die Elsterbrücke wird neu gebaut und anschließend wird auch endlich (mit 15-jähriger Verspätung) das noch fehlende Stück Elstermühlgraben am Poniatowskiplan freigelegt, sodass wohl 2024 endlich der komplette Elstermühlgraben fertig ist und in weiten Teilen auch für Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen vom Ufer aus erlebbar sein wird.

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Keine Kommentare bisher

15 Jahre… “Verspätung”? Nicht doch dieses hässliche Wort. Für Leipzig ist das fast noch hektisch.

Bei den LVB wird es 22 Jahre gedauert haben, dass der Bus 89 im Zehnminutentakt verkehrt. Falls das im September wirklich umgesetzt wird…

Gibt noch mehr Beispiele generationenübergreifender Planungen.

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