Leipzig hat einen Naturschutzbeirat. Oder doch nicht? In so manchem Leipziger Naturschutzverband wuchsen da in letzter Zeit erhebliche Zweifel. Denn irgendwie war man zwar Mitglied in diesem Gremium. Nur gab es seit über einem Jahr keine Einladungen mehr. Als hätte die Stadt klammheimlich den Stecker gezogen. Also fragten Mitglieder des BUND Leipzig in einer Einwohneranfrage nach, was da los ist. Denn dort empfindet man das Schweigen als verstörend, gerade in einer Zeit, in der immer mehr Bauprojekte wertvolle Lebensräume in der Stadt zerstören.
Durch den Naturschutzbeirat Leipzig sollte eigentlich die Verbindung der Naturschutzverwaltung zur Gesellschaft verbessert und Raum für bürgerschaftliche Mitwirkung geschaffen werden. Also insbesondere die Naturschutzverbände mit ihrer fachlichen Kompetenz eingebunden werden, wenn wichtige Entscheidungen anstehen, in denen Natur und Artenschutz berührt werden.
Dem Beirat gehören neben den Vertretern der Naturschutzverbände auch Mitglieder des Stadtrates an. Der Beirat soll die untere Naturschutzbehörde „durch Vorschläge und Anregungen fachlich zu unterstützen und Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenzuwirken.“
Zuletzt tauchte dieses Thema bei einer Anfrage des BUND (VIII-EF-01963) zum Thema Parkpflegekonzept auf, wo sinngemäß mitgeteilt wurde, dass man sich mit diesem Thema doch auch im Naturschutzbeirat beschäftigen könnte, andererseits auch in einer Anfrage des NabU (VIII-EF-02140-AW-01), der hinsichtlich der Gehölze nach einer Beteiligung fragte, aber ebenfalls keine Antwort erhielt.
Lost in Space?
Und dazu kommt, wie die Einwohneranfrage feststellt: „Auf der Internetseite der Stadt Leipzig taucht der Naturschutzbeirat gar nicht mehr auf, auf den Internetseiten der Stadtratsfraktionen ebenso wenig. Während viele Fraktionen die Mitgliedschaft von beratenden Beiräten gar nicht aufführen, so dass die Mitglieder nur über Allris der Stadt zu erfahren sind, findet sich selbst auf der Internetseite der Grünen Fraktion, die all ihre Mitglieder in Beiräten einzeln auflisten, keine Hinweise auf die Existenz eines Naturschutzbeirates.
Seit mehr als einem halben Jahr gab es auch keine Treffen mehr. Der Eindruck, denn viele Umweltverbände beklagen, dass Naturschutz in Leipzig kaum eine Rolle spielt und im Stadtrat nur wenig vertreten wird, verfestigt sich.
Aktuell jedenfalls gibt es keine Termine für ein Treffen des Naturschutzbeirates, noch lassen sich ohne historische Kenntnisse Treffen und Ergebnisse nachweisen.“
Also einfach kaltgestellt das Gremium?
Logische Frage: „Gibt es in der Stadt Leipzig noch einen Naturschutzbeirat? Durch wen wird dieser geleitet, wer sind die Mitglieder, was ist seine Funktion? Oder warum wurde die Arbeit des Beirates eingestellt?“
Das Amt fürt Umweltschutz hat die Anfrage jetzt beantwortet, aber irgendwie nicht wirklich befriedigend: „Ja, es gibt einen Naturschutzbeirat, welcher durch den Leiter des Amtes für Umweltschutz geleitet wird. Die Berufung des Naturschutzbeirates der Stadt Leipzig für die Jahre 2024 bis 2029 erfolgte in der konstituierenden Sitzung am 12.11.2024. Die Mitglieder des Naturschutzbeirats kommen aus dem wissenschaftlichen, naturschutzfachlichen und politischen Bereich. Die Mitglieder des Beirats haben gemäß § 1 NatSchBRVO die Aufgabe, die Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig bei grundsätzlichen und wesentlichen Planungen und Maßnahmen, welche die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege berühren, wissenschaftlich und fachlich zu beraten.“
Keine Treffen mehr? Keine Themen?
Aber: „Warum gibt es keine Hinweise mehr auf einen Naturschutzbeirat und warum haben keine Treffen mehr stattgefunden? Gibt es keine Themen für ein Fachgremium Naturschutz in Leipzig?“
Da wird es jetzt kompliziert. Während andere beratende Gremien regelmäßig tagen und die Verwaltung auch jedes Mal eine Tagesordnung vorlegt, die abgearbeitet wird, scheint man den Naturschutzbeirat doch eher nur als Kann-Gremium zu betrachen, einzuladen nur dann, wenn die Verwaltung meint, ein Thema sei wichtig genug, um es im Naturschutzbeirat zu behandeln. Die Antwort aus dem Amt für Umweltschutz: „Die für das Jahr 2025 angedachten Themen konnten bislang nicht im Naturschutzbeirat thematisiert werden, weil sich die Fertigstellung der zugrundeliegenden Planungsunterlagen bzw. Beschlussvorschläge verzögert hat.“
Welche das sind, teilte das Amt für Umweltschutz nicht mit.
Aber die Anfrage hatte schon sehr deutlich formuliert, dass es genug Projekte auch im vergangenen Jahr gab, wo man eigentlich eine Beratung für wichtig gehalten hätte: „Wie wird Naturschutz in Leipzig angesichts immer neuer Bauprojekte und einer chronisch unterbesetzten unteren Naturschutzbehörde sichergestellt? Will man überhaupt mit anerkannten Fachverbänden zusammenarbeiten oder führt der Bauturbo dazu, dass Aufgaben wie Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen nur eine nachrangige Rolle spielen?“
So recht kann das Amt für Umweltschutz die angedeuteten Vorwürfe nicht entkräften.
„Der Schutz von Natur und Landschaft ist gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Sächsischen Naturschutzgesetzes“, schreibt es in seiner Antwort. „Eine Zusammenarbeit mit den anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgte in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht – sowohl im pflichtigen Bereich (etwa bei der Vorbereitung von Schutzgebietsverordnungen oder vor der Erteilung von Befreiungen von Geboten und Verboten zum Schutz von Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Flächennaturdenkmalen sowie vor Erlass von Abweichungsentscheidungen nach § 34 Absatz 3 bis 5 BNatSchG) als auch darüber hinaus.“
Und der Bauturbo?
Das waren aber nicht die Projekte, die die Einwohneranfrage benannt hatte. Was ist mit den Entscheidungen im laufenden Verwaltungshandeln? Genau da fühlen sich die Naturschutzverbände ausgeladen. Und auch zum Bauturbo, der in der Februar-Sitzung des Stadtrates heftig umstritten war, gab es keine wirklich befriedigende Antwort.
„Der ‘Bauturbo’ aus § 246e BauGB setzt das Naturschutzrecht nicht außer Kraft. Mehr Informationen zum sog. ‘Bauturbo’ sind z. B abrufbar auf der Homepage des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen“, erklärte das Amt für Umweltschutz. „Auch dort wird nochmals klargestellt: ‘Auch die fachrechtlichen Anforderungen etwa des Naturschutzrechts bleiben zu beachten.'”
Es sieht ganz so aus, als müsste die Verwaltung da ein paar zerissene Geprächsstränge wieder verknüpfen und den Beirat endlich regelmäßig einberufen. Denn sonst wächst das Misstrauen, gerade wenn es um Natur- und Artenschutz in Leipzig geht.
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