Im letzten Teil gab es eine Kurzanalyse, warum Landesrechnungshöfe weder unabhängig noch wirklich prüffreudig sind, wenn es ums große Geldverschwenden in den Bundesländern geht. Jetzt gibt es vier Beispiele, die alle durch die Presse gingen. - Eines der tollsten Beispiele für die „Unfähigkeit“ eines Landesrechnungshofes ist die Hamburger Elbphilharmonie, für deren Kontrolle der Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig ist.

Er hat keine (!) Prüfungen mit der Begründung durchgeführt, weil doch die Hamburger Bürgerschaft (Parlament der Stadt Hamburg) einen Untersuchungsausschuss eingesetzt hatte. Eine schamlosere Ausrede gibt es kaum. Auch deshalb, weil dieser Ausschuss ganz andere Aufgaben hatte und nicht über die Fachkompetenz eines LRH verfügt.

Mein Lieblingsobjekt ist seit längerer Zeit der Flughafen Berlin/Brandenburg.

Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Bundes, von Berlin sowie vom Land Brandenburg und wird über die Flughafen Berlin/Brandenburg GmbH abgewickelt. Zuständig für Prüfungen sind der Bundesrechnungshof, der Berliner Rechnungshof und der Brandenburger Rechnungshof. Keiner dieser drei Rechnungshöfe hat je eine Rechnung, keine Vergabe, keine Abschlagsrechnung, keine Schlussrechnung, von der Einhaltung kassenrechtlicher Regelungen sowie der wirtschaftlichen Verwendung der Mittel ganz zu schweigen, geprüft. Die Prüfungen der Rechnungshöfe beschränkten sich auf die jeweiligen Beteiligungsverwaltungen, ohne dies hier weiter zu erläutern. Bis zum heutigen Tag wurde dieser skandalöse Sachverhalt nicht der Öffentlichkeit präsentiert.

Sachsen-Anhalt: Die ungeprüften Quartalsberichte einer Investitionsbeteiligungsgesellschaft

Werfen wir auch einen Blick in das Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt. Dort sorgten 2015 Sachverhalte um die landeseigene Investitionsbeteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (IBG) für großes Aufsehen. Die IBG wurde 1996 gegründet und sollte sich an kleinen und mittleren Firmen in Sachsen-Anhalt beteiligen, um die Wirtschaftsentwicklung zu fördern. Die IBG soll sich seit ihrer Gründung an 162 Firmen beteiligt und dabei rund 290 Millionen Euro an Fördermitteln des Landes sowie der Europäischen Union ausgereicht haben. Es handelte sich um Firmen, die von der Sparkasse keine Kredite erhalten hatten.

2007 wurden die Managementaufgaben der IBG an eine private Gesellschaft übertragen, um möglichst auch private Investitionsgelder einzuwerben. 2015 stelle es sich heraus, dass durch zweifelhafte und zweckfremde Fördermittelpraktiken Schaden in Millionenhöhe entstanden ist. Bei einer Prüfung 2015 der IBG durch den Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt stellte er Merkwürdigkeiten fest. Im Ergebnis der Prüfung hat er die Wirtschaftsführung der IBG außergewöhnlich scharf kritisiert. So bescheinigte er der IBG ein kollektives Versagen.

Dabei sollte man wissen, dass Auslöser dieser Prüfung ein Bericht in einer renommierten Wirtschaftszeitung war. Nach meinen Informationen ergab eine Prüfung der IBG durch den Landesrechnungshof  Sachsen-Anhalt im Jahre 2006 kaum Beanstandungen. Hinweisen möchte ich auf eine interessante Aussage eines Beschuldigten im Untersuchungsausschuss des Landtages zur IBG-Affäre. Zum Vorwurf des kollektiven Versagens durch die Aufsichtsgremien ein Text aus der Magdeburger Volksstimme vom 04.06.2015: „Da müsste man den LRH Sachsen-Anhalt einbeziehen“, konterte Herr X. 15 Jahre habe die Behörde die Quartalsberichte der IBG erhalten, niemals habe ein Mitarbeiter nach Details gefragt. „Die Feuerwehr schlägt absichtlich erst auf, nachdem alles passiert ist“, kommentierte er sarkastisch. Recht hatte der Mann.

Sachsen: Wie wurde eigentlich der City-Tunnel Leipzig geprüft?

Der Autor mit seinem Buch "Finanzrevisor Pfiffig in der DDR". Foto: Ralf Julke
Der Autor mit seinem Buch “Finanzrevisor Pfiffig in der DDR”. Foto: Ralf Julke

Doch vergessen wir Sachsen nicht. Ein sehr schönes Beispiel für das Versagen des Sächsischen Rechnungshofes (SRH) ist der Leipziger City-Tunnel. Gemäß Finanzierungsvertrag vom März 2002 waren Projektkosten von 571,62 Millionen Euro geplant, die wie folgt festgeschrieben waren: Bund: 191,73 Millionen Euro, Freistaat Sachsen: 182,02 Millionen Euro, Europäische Union: 168,73 Millionen Euro, Deutsche Bahn: 16,36 Millionen Euro, Stadt Leipzig: 12,78 Millionen Euro. Im Dezember 2006 wurde bereits mit Gesamtkosten von 585,0 Millionen Euro gerechnet, die sich im Dezember 2007 auf 705 Millionen Euro erhöhten. Die Gesamtkosten betrugen letztlich laut der Internetseite zum City-Tunnel 960,0 Millionen Euro.

Der City-Tunnel wurde am 14. Dezember 2013 eingeweiht und seiner künftigen Nutzung übergeben.

Nachdem die voraussichtlichen Gesamtkosten bis Ende November 2009 auf 893 Millionen Euro angestiegen waren, prüfte der SRH das Projekt. Das aber nur deshalb, weil der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages am 06.01.2010 folgenden Beschluss gefasst hatte: „Der SRH wird gem. § 88 Abs. 3 der SÄHO ersucht, zur Kostensteigerung des Bauprojektes City-Tunnel Leipzig ein Gutachten vorzulegen und dabei u.a. Stellung zu nehmen zu den Ursachen und den Verantwortlichkeiten der Kostensteigerungen, zu den bereits ergriffenen Maßnahmen zur Kostenreduktion des Bauprojektes und zu noch möglichen Einsparpotenzialen im laufenden Projekt.”

Im Ergebnis wurde vom SRH zu den Ursachen und Verantwortlichkeiten festgestellt:

– Bei der Festsetzung des Ausgangswertes von rd. 572 Millionen Euro hat die S-Bahn Tunnel Leipzig GmbH dem Grunde nach bekannte kostenrelevante Sachverhalte nicht in Ansatz gebracht. Dazu gehören Risiken, übliche Sicherheitsmargen und zu niedrig angesetzte Kostenpauschalen, wie bspw. für Planungsleistungen. Der Freistaat Sachsen als Gesellschafter der S-Bahn Tunnel Leipzig GmbH hätte auf die Einrechnung dieser Faktoren in den Ausgangswert hinwirken müssen.

– Der Großteil der unvorhersehbaren Mehrkosten entstand durch Planungsänderungen, gestiegene Material- und Baupreise, zusätzliche Sicherheitsanforderungen und Bauzeitverlängerungen. Für die vom SRH dazu geprüften Nachträge scheint die Begründung für die Mehrkosten schlüssig. Die überprüften Leistungen waren erforderlich. – Der Freistaat Sachsen muss den größten Anteil an den Mehrkosten tragen. Dies resultiert aus dem für den Freistaat Sachsen unvorteilhaften Vertragswerk.

Das vollständige Gutachten kann auf der Internet-Seite des SRH nachgelesen werden.

Für eines der größten und teuersten Investitionsvorhaben in Sachsen hätten begleitende Prüfungen erfolgen müssen (also Prüfungen von der Auftragsvergabe bis zur Schlussrechnung). Eine solche Prüfung schließt u.a. unangemeldete Baustellenbesichtungen mit Aufmaß- und sonstigen Kontrolle ein. Nichts davon erfolgte. Weshalb nicht? Zum Zeitpunkt des Gutachtens waren alle Messen gesungen.

Landesrechnungshöfe: Ritter ohne Schwert

Als besondere Qualität der Arbeit der Landesrechnungshöfe werden oftmals deren Beratungsleistungen sowie die Erstellung von Gutachten für das jeweilige Parlament, bestimmte Ausschüsse, die Landesregierung sowie einzelne Landesministerien gepriesen und gefeiert. Diese Aufgaben stehen in Übereinstimmung mit den Landesgesetzen. Es handelt sich dabei u.a. um Gutachten über Fragen, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung sind. Ich sehe derartige Aktivitäten der Landesrechnungshöfe mehr als skeptisch. Nicht nur deshalb, weil die vielen Juristen der LRH über diese Aufgaben sehr erfreut sind.  Hinter dieser scheinbar harmlosen Problematik verbirgt sich ein sehr kritischer Sachverhalt. Für diese Bereiche/Themen werden später keine Prüfungen mehr möglich bzw. sinnvoll sein, weil der Landesrechnungshof seine eigenen Feststellungen in den Gutachten nicht anfechten  wird. In zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten wurde dieser Widerspruch aufgezeigt. Diese Arbeiten sind schnell in Tischkästen verschwunden.

Die Landesrechnungshöfe, wie auch der Bundesrechnungshof, werden als „Ritter ohne Schwert“, „Hunde, die nicht beißen können“ oder als „zahnlose Tiger“ bezeichnet, weil sie keine Sanktionsrechte haben und nicht einmal Weisungen erteilen dürfen. Sie können letztlich nur durch Sachargumente die Parlamente zum Handeln bewegen. Nachdruck können die Landesrechnungshöfe ihren Feststellungen/Empfehlungen beispielsweise durch Veröffentlichungen, beharrliche Nachfragen und gelegentliche Nachprüfungen verleihen. Damit hat es sich aber. Was soll ein solches Prüfungswesen?

Jeder würde den Kopf schütteln über einen Polizisten, der einen Dieb nicht verhaften darf, über einen Zahnarzt, der keinen Zahn ziehen darf, über einen Jäger, der das Wild nicht bejagen darf, über einen Boxer, der sich im Ring nicht wehren darf oder über einen Richter, der kein Urteil sprechen darf.

Eine solche Prüfungsbehörde braucht kein Mensch.

Es muss eine abschreckende Wirkung vorhanden sein, um den sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeld wesentlich beeinflussen zu können. In erster Linie muss ein modernes Prüfungswesen Partner einer Verwaltung sein. Bei gravierenden Beanstandungen muss eine Prüfungsbehörde jedoch Handlungsspielraum haben. Alles andere ist kalter Kaffee.

Landesrechnungshof prüft auch Kommunen

Mit Ausnahme der Bundesländer Bremen, Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind die Landesrechnungshöfe für die überörtlichen Prüfungen der Kommunen, Landkreise sowie Verwaltungs- und Zweckverbände zuständig, was vorwiegend von den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern der Landesrechnungshöfe erfolgt. Diese Prüfungen beinhalten hauptsächlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen sowie der Vermögensverwaltung und die Kontrolle der bestimmungsgemäßen Verwendung von staatlichen Zuwendungen, einschließlich der Prüfung der Jahresabschlüsse. Derartige Prüfungen erfolgen meist innerhalb von 5 Jahren. Die Prüfungsberichte erhalten auch die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden. Die Landesrechnungshöfe betonen, dass mit der überörtlichen Prüfung ein breites Spektrum an Kenntnissen und Erfahrungen aus der kommunalen Praxis gewonnen werden, welche dann auch den geprüften Körperschaften zugute kommen.

Überörtliche Prüfungen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Neben den überörtlichen Prüfungen durch die Landesrechnungshöfe gibt es örtliche Prüfungen. Diese werden vorwiegend von Rechnungsprüfungsämtern (RPA) durchgeführt, die nicht identisch mit den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern der Landesrechnungshöfe sind. Es gibt rd. 600 RPA (Ausnahme Hamburg, Bremen und Berlin) mit insgesamt etwa 6.000 Prüfern. Die RPA sind den Oberbürgermeistern bzw. Landräten (südliche Bundesländer) oder den Parlamenten (nördliche Bundesländer) unterstellt und Bestandteil der Verwaltungen. Auf die RPA werde ich in der ersten Folge des Jahres 2016 ausführlich eingehen.

Unterschiede zwischen örtlicher und überörtlicher Prüfung gibt es kaum. Ein Unterschied besteht darin, dass bei den überörtlichen Prüfungen mehrere Haushaltsjahre einbezogen werden. Weitere Darlegungen dazu erspare ich mir, weil es keinen plausiblen Grund für eine Trennung zwischen örtlicher und überörtlicher Prüfung gibt. Es ist überwiegend eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Traurig, aber leider wahr. Aber wer mag immer die Wahrheit?

Landesrechnungshöfe sind zahnlose Tiger

Seit Gründung der BRD wurde bisher am Ansehen der Landesrechnungshöfe nicht gerüttelt. Die Strukturen der kommunalen Finanzkontrolle wurden nie infrage gestellt bzw. in wenigen Bundesländern nur unbedeutend verändert. Für die Medien war und ist es immer wieder ein „gefundenes Fressen“, wenn die Landesrechnungshöfe ihre jährlichen Berichte der Öffentlichkeit präsentieren. Mit teilweise durchaus interessanten Beispielen lassen sich bequem Seiten füllen. Über die beschämende Rolle der Landesrechnungshöfe macht man sich keine Gedanken.

Es vergeht kaum keine Woche, wo nicht irgendwo in den Medien oder von Politikern lobende Worte über den Rechtsstaat Deutschland fallen. Aber dieser Rechtsstaat Deutschland muss doch auch in der Lage sein zu erkennen, wenn Strukturen nicht mehr den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechen. Während vielfältige kommunale Reformen in der Vergangenheit und Gegenwart in allen Bundesländern erfolgten (z.B. Gebietsreformen, Einführung des neuen kommunalen Rechnungswesens) wurden die verkrusteten Strukturen des kommunalen Prüfungswesens nicht angetastet. Der Rechtsstaat ist hier an Grenzen gestoßen ist, die er im Interesse des Gemeinwohls überwinden muss.

Fazit

Landesrechnungshöfe sind Relikte aus der alten BRD, die sich zu einem großen Übel unserer Gesellschaft entwickelt haben. Sie sind keine Prüfungsbehörden sondern politische Institutionen. Die Wirksamkeit von Landesrechnungshöfen ist unbedeutend, da diese nicht über die Rolle des hilflosen Betrachters hinaus kommen. Eine moderne Gesellschaft erfordert ein Prüfungswesen, welches  neutral, fortschrittlich, wirtschaftlich und wirksam ist. Das sind die Landesrechnungshöfe nicht.

Vorgucker

Unter der Überschrift “Der Sächsische Rechnungshof – ein Marionettentheater” werden wir diese Darlegungen zu den Landesrechnungshöfen am Beispiel meiner “Freunde” vom Sächsischen Rechnungshof festigen. Ich gebe mir größte Mühe, damit diese Weihnachtsüberraschung in etwa 3 Wochen zu lesen sein wird.

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Hat es meinen Kritikern, deren Kritik oftmals wesentlich unter der Gürtellinie war, die Sprache verschlagen?

Oder sind diese Darlegungen fachlich zu anspruchsvoll bzw zu konkret und damit nur mit Polemik nicht angreifbar?

Für sachliche Hinweise sowie sachliche Kritik bin ich selbstverständlich dankbar. Auch deshalb, weil noch etliche Themen vor mir liegen und diese leicht verständlich und zugleich knallhart abgehandelt werden sollen. Es ist an der Zeit, diese Thematik aggressiv abzuhandeln, da mit guten Worten nichts zu erreichen war. Zumindest bisher. Es ist aber Licht am Tunnel sichtbar.

Zur besonderen Information: Die Folgen 2 und 3 laufen gegenwärtig in Deutschland über viele Kanäle.
Über sehr viele. Bis zum Bundestag.

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